05 June 2026, 18:49

Betrüger erpressen Balkon-Solar-Besitzer mit gefälschten Bußgeld-Forderungen

Strafzahlung für Balkonkraftwerk? Bundesnetzagentur warnt vor Betrug

Betrüger erpressen Balkon-Solar-Besitzer mit gefälschten Bußgeld-Forderungen

Besitzer von Balkon-Solaranlagen in Deutschland erhalten gefälschte Schreiben mit Strafandrohungen

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Betrüger versenden derzeit gefälschte Briefe an Besitzer von Mini-Photovoltaikanlagen auf Balkonen und verlangen die Zahlung angeblicher Bußgelder. Die Masche nutzt die Angst vor versäumten Meldungen aus – die Absender geben sich als die Bundesnetzagentur aus. Verbraucher werden dringend davor gewarnt, auf die falschen Forderungen einzugehen.

In den betrügerischen Schreiben wird den Hausbesitzern vorgeworfen, ihre Photovoltaik-(PV)-Anlagen nicht im Marktstammdatenregister angemeldet zu haben. Es wird ein „Bußgeld“ in Höhe von 41,60 Euro gefordert – bei Nichtzahlung innerhalb von 14 Tagen drohe eine Strafe von 208 Euro. Zudem werden die Empfänger aufgefordert, umgehend einen jährlichen EEG-Bericht (Erneuerbare-Energien-Gesetz) einzureichen.

Die Bundesnetzagentur hat bestätigt, dass es sich um Fälschungen handelt. Mehrere Fehler verraten die gefälschten Schreiben, darunter falsche Absenderadressen, Telefonnummern und E-Mail-Angaben. Die Behörde betont, dass echte Mitteilungen niemals mit Drohungen oder Zahlungsaufforderungen verbunden seien.

Laut deutschem Recht müssen Betreiber von Balkon-Solaranlagen ihre Anlagen innerhalb eines Monats nach der Installation im Marktstammdatenregister anmelden. Zudem ist einmal jährlich die Zählerstandsmeldung erforderlich, um die Einspeisevergütung zu erhalten. Die Bundesnetzagentur stellt jedoch klar, dass auf diesem Weg keine Bußgelder verhängt werden.

Die Behörde rät allen Empfängern dieser Schreiben, sie zu ignorieren. Betroffene sollten den Betrugsversuch zudem bei der Polizei anzeigen. Die korrekte Registrierung bleibt zwar Pflicht – diese muss jedoch ausschließlich über die offiziellen Kanäle erfolgen.

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