Brandenburg plant Neutralitätsgesetz: Richter sollen religiöse Symbole ablegen
Kreszentia SchachtBrandenburg plant Neutralitätsgesetz: Richter sollen religiöse Symbole ablegen
Die Landesregierung Brandenburgs plant ein Neutralitätsgesetz, um Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten das Tragen religiöser oder politischer Symbole während der Verhandlung zu untersagen. Die vorgeschlagenen Regelungen sehen ein Verbot sichtbarer Kopftücher, Kippen und Kreuze vor. Behördenvertreter begründen den Schritt damit, dass die Justiz in den Augen der Öffentlichkeit als unparteiisch wahrgenommen werden müsse.
Der Vorstoß folgt auf jahrelange Debatten in Deutschland über religiöse Symbole im öffentlichen Dienst, insbesondere bei muslimischen Lehrerinnen und Richterinnen. Ein ähnlich gelagertes Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 hatte festgestellt, dass solche Zeichen das Vertrauen in die Gerichte untergraben könnten.
Die rot-schwarze Koalition in Brandenburg hatte das Neutralitätsgesetz bereits in ihrem Koalitionsvertrag verankert. Mittlerweile wird der Plan auch vom Landesverband der Richter und Staatsanwälte unterstützt, dessen Vorsitzender Stephan Kirschnick ist. Er argumentiert, dass die Regelungen nicht nur religiöse Kleidung, sondern auch Laienrichter und sichtbare Tattoos umfassen sollten.
Kirschnick betonte, dass das Gesetz muslimische Frauen mit Kopftuch nicht von der juristischen Ausbildung ausschließen solle. Allerdings könnten sie weiterhin Einschränkungen unterliegen, wenn es um die Leitung von Verfahren geht. Der Entwurf orientiert sich an bereits bestehenden Neutralitätsgesetzen in anderen Bundesländern, darunter Berlin.
Das Justizministerium in Potsdam hat noch keinen Zeitplan für die Ausarbeitung oder Verabschiedung des Gesetzes vorgelegt. Die Verzögerung lässt offen, wann die Änderungen in Brandenburgs Gerichten in Kraft treten könnten.
Sollte das Gesetz verabschiedet werden, würde Brandenburg sich anderen Regionen anschließen, die religiöse Symbole in Gerichtssälen bereits verboten haben. Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte müssten dann sichtbare Zeichen ihres Glaubens oder ihrer politischen Gesinnung während des Dienstes ablegen. Die endgültige Fassung und die Umsetzungsdetails hängen vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab.






