Brandenburger Landtagsabgeordnete streichen Teile ihrer Aufwandsentschädigung für 2027
Hans-Theo BaumBrandenburger Landtagsabgeordnete streichen Teile ihrer Aufwandsentschädigung für 2027
Abgeordnete des Brandenburger Landtages haben beschlossen, einen Teil der automatischen Erhöhung ihrer Aufwandsentschädigungen für das Jahr 2027 zu streichen. Die Entscheidung folgt Forderungen der Oppositionsfraktionen nach einem vollständigen Stopp jeglicher Anpassungen. Mit dem Schritt soll die Haushaltsbelastung des Parlaments verringert werden.
Die allgemeine Anpassung der Entschädigungen bleibt zwar bei der derzeitigen Obergrenze von 3,5 Prozent bestehen. Allerdings wurde der Großteil der geplanten Erhöhung der Grundvergütung für das kommende Jahr ausgesetzt. Durch diese Maßnahme sollen rund 700.000 Euro im Landtagshaushalt eingespart werden.
Die Oppositionsparteien AfD und BSW hatten sich für einen kompletten Verzicht auf alle Erhöhungen ausgesprochen. Ihr Antrag wurde zwar nicht in vollem Umfang umgesetzt, doch die teilweise Streichung kommt einigen ihrer Forderungen entgegen.
Aktuell erhalten die Abgeordneten eine leistungsbezogene Zahlung von 8.911,89 Euro monatlich sowie einen inflationsbereinigten Betrag von 1.217,22 Euro. Zusätzliche Leistungen wie die Wahlkreiszulage von 270 Euro und die Altersvorsorgebeiträge in Höhe von 10.399,11 Euro bleiben unverändert.
Durch den Verzicht auf die Erhöhung der Grundvergütung können 700.000 Euro eingespart werden. Wahlkreiszulagen und Altersvorsorgebeiträge bleiben auf dem bisherigen Niveau. Die Entscheidung stellt einen Kompromiss zwischen Haushaltsdisziplin und den bestehenden Entschädigungsregelungen dar.






