09 June 2026, 06:20

Bundesrechnungshof stoppt willkürliche Kürzungen bei Krankenkassen-Zuschüssen

Bundesrechnungshof: Klingbeils Haushaltssanierung schadet der gesetzlichen Krankenversicherung

Bundesrechnungshof stoppt willkürliche Kürzungen bei Krankenkassen-Zuschüssen

Der Bundesrechnungshof hat Pläne zur Kürzung der Bundeszuschüsse für die gesetzlichen Krankenkassen scharf kritisiert. In einem aktuellen Bericht bezeichnet die Behörde die geplanten Streichungen als willkürlich und warnt, sie könnten zu höheren Beiträgen für die Versicherten führen. Die Maßnahme ist Teil eines umfassenderen Sparpakets der Bundesregierung.

Im Visier der Prüfer steht ein Vorhaben von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD), die jährlichen Zuschüsse von 14,5 Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro ab 2027 zu senken. Bis 2031 würde dies zu einer Gesamtkürzung von 4,75 Milliarden Euro führen. Der Rechnungshof unter Leitung von Präsident Ansgar Heveling (CDU) moniert, dass die Kürzungen nicht durch tatsächliche Kostenentwicklungen gerechtfertigt seien.

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Gesundheitsministerin Warken hatte die Subventionskürzung auf Druck des Finanzministeriums in ihr Sparprogramm aufgenommen. Der Bericht widerspricht zudem der Annahme, dass die zusätzlichen Mittel für die Versorgung von Sozialhilfeempfängern – die bis 2031 jährlich um 2 Milliarden Euro steigen sollen – die Verluste ausgleichen würden. Laut Rechnungshof kompensiere das zusätzliche Geld die Zuschusskürzungen nicht vollständig.

Die betroffenen Gelder fließen in nicht versicherungspflichtige Leistungen wie die beitragsfreie Familienversicherung für Kinder. Die Prüfer warnen, dass eine Kostenverlagerung auf die Versicherten dem erklärten Regierungsziel widerspreche, die Krankenkassenbeiträge stabil zu halten.

Die geplanten Kürzungen würden die Bundeszuschüsse für die Krankenkassen ab 2027 um jährlich 2 Milliarden Euro verringern. Ohne entsprechenden Ausgleich drohten den Versicherten höhere Belastungen, so der Rechnungshof. Der Bericht fordert eine Überarbeitung der Pläne, um eine Destabilisierung der Beitragssätze zu vermeiden.

Quelle