30 April 2026, 10:27

Cottbus verhindert unerwartete Rettungskosten für Patienten nach Gerichtsurteil

Ambulanz auf der Stra├če vor einem Krankenhausgeb├Ąude mit Fenstern, Gel├Ąndern, Schildern, Plakaten und anderen Gegenst├Ąnden geparkt.

Cottbus verhindert unerwartete Rettungskosten für Patienten nach Gerichtsurteil

Ein Rechtsstreit über die Kosten von Notfall-Rettungsdiensten in Brandenburg ist mit einem Kompromiss beendet worden. Die Stadt Cottbus und die Krankenkassen einigten sich auf neue Finanzierungsregeln, nachdem ein Gerichtsurteil die Abrechnung von Nicht-Notfalleinsätzen geändert hatte. Patienten müssen damit nicht mehr mit unerwarteten Rechnungen für solche Leistungen rechnen.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte entschieden, dass Krankenkassen keine "Leerfahrten" von Rettungswagen übernehmen müssen – also Einsätze, bei denen Patienten nicht ins Krankenhaus gebracht werden. Dadurch fielen die Kosten zunächst auf die Landkreise und Städte zurück, die sie in der Regel später erstattet bekommen. Cottbus hatte erwogen, die Betroffenen direkt zu belasten, verzichtete nach Verhandlungen jedoch auf diese Pläne.

Ab 2025 war der Landkreis Märkisch-Oderland der erste, der Gebührenbescheide für Rettungstransporte verschickte. Cottbus hingegen schloss eine separate Vereinbarung mit den Kassen, um die Kosten nicht auf die Bürger abzuwälzen. Die Stadt bestätigte, dass keine Rechnungen an betroffene Patienten gestellt werden.

Die Einigung sichert die Finanzierung des Rettungsdienstes in Cottbus, ohne dass Einzelpersonen für Nicht-Notfalleinsätze zahlen müssen. Märkisch-Oderland bleibt bisher der einzige Landkreis, der Patienten für solche Transporte in Rechnung stellt. Das Urteil und der Kompromiss könnten künftig als Präzedenzfall für ähnliche Streitigkeiten dienen.

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