DB InfraGO warnt vor Sonderkonditionen für Italo im deutschen Fernverkehr
Harry JesselDB InfraGO warnt vor Sonderkonditionen für Italo im deutschen Fernverkehr
Philipp Nagl, Vorstandsvorsitzender der DB InfraGO, hat sich gegen Pläne ausgesprochen, dem italienischen Bahnanbieter Italo Sonderkonditionen auf dem deutschen Fernverkehrsmarkt einzuräumen. Eine solche Entscheidung berge rechtliche Risiken und gefährde die Marktstabilität, warnt er. Die für 2028 geplanten Änderungen stoßen beim Infrastrukturunternehmen auf scharfe Kritik.
Nagl betont, dass die Einführung einer befristeten „Neueinsteiger-Klausel“ für Italo rechtlich hochriskant sei. Er befürchtet, dass Gerichte die Regeln für die Streckennutzung innerhalb von 18 Monaten wegen Verstößen gegen EU-Recht kippen könnten. Dies würde seiner Ansicht nach eine Flut von Klagen und extreme Unsicherheit im Markt auslösen.
Hintergrund der aktuellen Debatte ist das Scheitern der alten, mehrjährigen Rahmenverträge aus dem Jahr 2017, die wegen ihrer Komplexität und rechtlichen Unklarheiten abgeschafft wurden. Eine verbindliche neue Rechtsgrundlage auf Basis der EU-Kapazitätsverordnung wird erst 2031 erwartet – bis dahin herrscht regulatorische Unsicherheit.
Trotz der Kontroverse bleibt Nagl ein überzeugter Befürworter von Wettbewerb im Fernverkehr. Konkurrenz unter den Anbietern komme letztlich den Fahrgästen zugute, unabhängig davon, welches Unternehmen die Züge betreibe, so der DB-Infrastrukturchef. Als neutraler Netzbetreiber stehe die DB InfraGO für faire Wettbewerbsbedingungen ein – ohne einzelne Bahnunternehmen zu bevorzugen.
Nagls Warnungen unterstreichen die möglichen rechtlichen und betrieblichen Risiken, die mit Sonderregelungen für Italo verbunden wären. Ohne stabile regulatorische Rahmenbedingungen bis 2031 könnten kurzfristige Änderungen auf juristischen Widerstand stoßen. Die Entscheidung könnte den Wettbewerb im deutschen Fernverkehrssektor nachhaltig prägen.






