30 April 2026, 12:32

Durchbruch im ÖPNV-Streit: Sachsen-Anhalt verhindert weitere Streiks mit neuem Tarifvertrag

Plakat mit einem britischen Granitarbeiter, der zusammen mit einer anderen Person vor einer bergigen, bewaldeten Kulisse steht, mit der Aufschrift "Was unser Freihandel bedeutet - Britischer Granitarbeiter - Die Fair-Wage-Klausel ist in Ordnung, aber ich will Arbeit."

Durchbruch im ÖPNV-Streit: Sachsen-Anhalt verhindert weitere Streiks mit neuem Tarifvertrag

Neuer Tarifvertrag für Beschäftigte im ÖPNV Sachsen-Anhalts unterzeichnet

Am 29. April 2026 wurde ein neuer Tarifvertrag für die Beschäftigten im öffentlichen Nahverkehr Sachsen-Anhalts abgeschlossen. Die Einigung folgte auf wochenlange, angespannte Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften und verhindert weitere Streiks, die den täglichen Verkehrsfluss in der Region hätten lahmlegen können.

Der Vertrag bringt mehrere Verbesserungen für die Mitarbeiter mit sich. So übernehmen die Arbeitgeber künftig die doppelten Kosten für die Führerscheinausbildung der Beschäftigten im Vergleich zur bisherigen Regelung. Zudem können Angestellte einen Teil ihres Jahresbonus in bis zu drei zusätzliche Urlaubstage umwandeln. Die Ausbildungsvergütungen werden nun nach demselben Schema angepasst wie die Entgelte im öffentlichen Dienst nach TVöD.

Für Nacht- und Sonntagsdienste gibt es höhere Zuschläge, während Bus- und Straßenbahnfahrer von strengeren Regelungen zu Ruhezeiten und maximalen Schichtlängen profitieren. Die Forderung der Gewerkschaft nach einer 35-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich wurde jedoch abgelehnt. Beide Seiten bezeichneten das Ergebnis als schwierigen Kompromiss – besonders für die finanziell belasteten Verkehrsunternehmen.

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Die Einigung verhindert weitere Arbeitsniederlegungen und sichert so den ununterbrochenen Betrieb von Bussen und Bahnen. Von den Verbesserungen profitieren rund 5.000 Beschäftigte im ÖPNV Sachsen-Anhalts. Zudem ist die Gefahr von Streiks, die den Verkehr im gesamten Bundesland zum Erliegen hätten bringen können, vorerst gebannt. Der Vertrag gilt bis zum Beginn der nächsten Verhandlungsrunde.

Quelle