Ermittlungen gegen "Achse des Guten" wegen umstrittenem Slogan "Alles für Deutschland"
Harry JesselErmittlungen gegen "Achse des Guten" wegen umstrittenem Slogan "Alles für Deutschland"
Deutsche Behörden ermitteln gegen das konservative Blog Achse des Guten wegen eines Artikels, in dem ein historischer Slogan wiedergegeben wurde, der heute als verfassungsfeindlich gilt. Der Spruch "Alles für Deutschland" war einst im Gebrauch etablierter Parteien, wird jedoch wegen seiner nationalsozialistischen Bezüge mittlerweile als extremistisch eingestuft. Der Fall reiht sich in eine Serie von Gerichtsurteilen gegen rechtsextreme Akteure ein, die den gleichen Slogan in den vergangenen Jahren verwendet hatten.
Auslöser der Ermittlungen war ein im Mai 2024 auf Achse des Guten erschienener Artikel mit dem Titel "Selbst Sozialdemokraten riefen 'Alles für Deutschland'". Der Beitrag enthielt einen Auszug aus dem Jahr 1931 der SPD-nahen Zeitung Das Reichsbanner, in dem der Slogan im politischen Diskurs verwendet worden war. Ein namentlich nicht bekannter Hinweisgeber meldete den Artikel später bei Hessen Gegen Hetze, einer Meldestelle mit Verbindungen zum Bundeskriminalamt (BKA).
Das BKA leitete den Fall an das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) weiter, das ihn wiederum der Staatsanwaltschaft Augsburg übergab. Die Herausgeber der Achse des Guten berichten, die Behörden hätten bisher nur vage Auskünfte erteilt und lediglich eine laufende Prüfung bestätigt, ohne nähere Details zu nennen.
Die juristische Auseinandersetzung um den Slogan verschärfte sich, nachdem der AfD-Politiker Björn Höcke 2024 zweimal wegen der Verwendung von "Alles für Deutschland" in Reden zu Geldstrafen verurteilt worden war. Gerichte bestätigten die Urteile und stuften die Parole als Symbol verfassungsfeindlicher Hetze gemäß § 86a StGB ein. Zwar wurde der Spruch vor 1945 auch von Parteien wie der SPD oder der Zentrumspartei genutzt, doch seine Nachkriegs-Wiederbelebung erfolgte fast ausschließlich durch rechtsextreme Kreise. Zwar erlaubt das deutsche Recht seine Verwendung in bildungshistorischem Kontext, doch nun prüfen die Behörden, ob der Blogbeitrag rechtliche Grenzen überschritten hat.
Der Fall verdeutlicht einen Wandel in der deutschen Rechtsprechung: Trotz der historischen Verwendung vor 1945 wird der Slogan heute eindeutig als extremistisch bewertet. Die Staatsanwaltschaft muss nun klären, ob die Wiedergabe im Blog gegen Gesetze zu verfassungsfeindlichen Symbolen verstößt. Das Ergebnis könnte weitere Präzedenzfälle für die Behandlung historischer Parolen mit heutiger extremistischer Konnotation schaffen.






