Ermittlungen gegen ÖRR-Blog-Betreiber Jonas Müller eingestellt – ein Sieg für Medienkritik?
Harry JesselErmittlungen gegen ÖRR-Blog-Betreiber Jonas Müller eingestellt – ein Sieg für Medienkritik?
Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat ihr Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beleidigung gegen Jonas Müller, den Betreiber des ÖRR-Blogs, eingestellt. Der Fall ging auf zwei Beiträge auf X (ehemals Twitter) zurück, in denen es um den öffentlichen Bekanntheitsgrad von Hamado Dipama ging. Müller begrüßte die Entscheidung und bezeichnete sie als Erleichterung nach monatelanger rechtlicher Unsicherheit.
Der Streit begann, als Müller Dipamas Aktivitäten in sozialen Medien und dessen zukünftige Pläne hinterfragte. Unterstützer solidarisierten sich schnell mit Müller und sammelten in einer Notfallkampagne 15.000 Euro, um seine steigenden Anwaltskosten zu decken.
Die Kontroverse nahm ihren Lauf mit Müllers erstem Beitrag, in dem er auf Dipamas Interaktion mit einem Instagram-Post der Gruppe Afrokratie hinwies. In diesem Post waren weiße Menschen ursprünglich als "Neandertaler" bezeichnet worden. In einem zweiten Beitrag äußerte Müller Zweifel daran, ob Dipama seinen Flüchtlingsstatus behalten könne, falls er 2025 nach Burkina Faso reise, um ein Mausoleum zu eröffnen.
Dipama reagierte mit einer Anzeige wegen Beleidigung, woraufhin ein langwieriges Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Müller ließ sich von der Kanzlei Hoecker vertreten, um sich gegen die Vorwürfe zu verteidigen. Während des Verfahrens kritisierte er die finanzielle Belastung für Angeklagte und wies darauf hin, dass Kläger oft keine vergleichbaren Kosten tragen müssten, da ihre Anwaltskosten in der Regel vom Staat übernommen würden.
Müller wies wiederholt zurück, dass es sich bei dem Fall um einen Angriff auf seine Medienkritik handele. Er beschrieb die Ermittlungen als emotional erschöpfend und finanziell belastend – besonders angesichts der Unsicherheit, sich gegen seiner Meinung nach unbegründete Vorwürfe verteidigen zu müssen.
Diese Woche bestätigten die Staatsanwälte die Einstellung des Verfahrens. Müller dankte für die öffentliche Unterstützung, die nicht nur seine Verteidigung finanzierte, sondern auch die Aufmerksamkeit auf ein Ungleichgewicht im deutschen Rechtssystem lenkte, wie er es nannte.
Mit der Einstellung des Verfahrens kann Müller nun seine Arbeit ohne die Drohung rechtlicher Konsequenzen fortsetzen. Die gesammelten 15.000 Euro decken seine Auslagen, doch er bleibt bei seiner Kritik an der ungleichen Verteilung der Prozesslasten. Während Dipamas ursprüngliche Aktivitäten in sozialen Medien und die Fragen zu seinem Flüchtlingsstatus damit weiterhin ungeklärt bleiben, ist für Müller die akute Gefahr einer Verurteilung gebannt.






