29 March 2026, 16:26

Feuerwehrmann spielt verbotene Hymnen-Strophe – Heino zeigt Solidarität mit Konzert

Eine Gruppe von Menschen mit einem Transparent mit der Aufschrift "Deutschland, Lagerland Migration ist kein Verbrechen" und einer Flagge, im Hintergrund Straßenlaternen, Bäume, Kräne, ein Gebäude und ein bewölkter Himmel.

Feuerwehrmann spielt verbotene Hymnen-Strophe – Heino zeigt Solidarität mit Konzert

Ein Feuerwehrmann aus Bad Belzig hat für Aufsehen gesorgt, nachdem er bei einem Bundeswettbewerb die erste Strophe der deutschen Nationalhymne gespielt hatte. Richard Mänder wurde von seinen Aufgaben als Juror suspendiert – woraufhin der legendäre Sänger Heino aus Solidarität ein Konzert organisierte. Hunderte Unterstützer, darunter Feuerwehrleute aus Sachsen und Thüringen, folgten dem Aufruf.

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Der Vorfall ereignete sich Anfang dieses Monats bei den Deutschen Feuerwehrmeisterschaften in Torgau. Statt der offiziell anerkannten dritten Strophe des Lieds der Deutschen spielte Mänder die erste Strophe – eine Fassung, die historisch mit der deutschen Kaiserzeit verbunden wird. Der Deutsche Feuerwehrverband entband ihn umgehend von allen Jury-Pflichten und blieb trotz Kritik bei dieser Entscheidung.

Mänder erklärte später, er habe die Version auf YouTube gefunden und für die Eröffnungsfeier heruntergeladen. Politische Motive oder rechtsextreme Absichten wies er zurück. Dennoch löste seine Suspendierung eine Welle der Solidarität aus, insbesondere bei Feuerwehrkameraden aus Ostdeutschland.

Als Reaktion veranstaltete der 82-jährige Schlagersänger Heino in Bad Belzig ein Konzert, um Mänder zu unterstützen. Rund 800 Besucher füllten den Veranstaltungsort, viele mit schwarz-rot-goldenen Fahnen – den Farben der deutschen Flagge. Einige im Publikum skandierten während des Auftritts "Ostdeutschland, Ostdeutschland!" andere jubelten, als Heino seinen umstrittenen Song Layla spielte. Sein Manager, Helmut Werner, betonte, das Konzert solle Mänder eine "zweite Chance" geben, distanzierte sich jedoch davon, die umstrittene Version der Hymne bei einer offiziellen Veranstaltung zu spielen.

Die ersten beiden Strophen der Nationalhymne sind in Deutschland zwar nie offiziell verboten worden, doch seit 1952 gilt nur die dritte Strophe als verbindliche Hymne. Bisher gibt es keine Hinweise darauf, dass die Regierung in ähnlichen Fällen systematisch reagiert hätte.

Mänder bleibt vorerst von seinen Feuerwehrpflichten ausgeschlossen, während das Konzert die anhaltenden Spannungen um nationale Symbole verdeutlicht. Der Deutsche Feuerwehrverband hat seine Entscheidung nicht zurückgenommen, sodass die Zukunft des Feuerwehrmanns in der Organisation ungewiss bleibt. Unterdessen hat der Vorfall die Debatte über die historische und politische Bedeutung der Hymne im heutigen Deutschland neu entfacht.

Quelle