Flaggenstreit in der Weimarer Republik: Warum Hindenburgs Kompromiss scheiterte
Hans-Theo BaumFlaggenstreit in der Weimarer Republik: Warum Hindenburgs Kompromiss scheiterte
Ein erbitterter Flaggenstreit im Weimarer Deutschland erreichte am 5. Mai 1926 einen Wendepunkt. Reichspräsident Paul von Hindenburg erließ die zweite Flaggenverordnung in dem Versuch, den seit Langem schwelenden Konflikt um die nationalen Symbole beizulegen. Doch der Schritt vertiefte die Gräben nur, da die verfeindeten Lager nicht bereit waren, bei ihren bevorzugten Farben Kompromisse einzugehen.
Der Streit brodelte bereits seit Jahren: Die politische Rechte bestand auf den alten kaiserlichen Farben Schwarz-Weiß-Rot, während die Linke und die Mitte entschlossen die republikanischen Farben Schwarz-Rot-Gold verteidigten. Bis zur Reichspräsidentenwahl 1925 hatte sich die Spaltung in zwei Blöcke verfestigt: den „Schwarz-Rot-Gold-Volksblock“ und den „Schwarz-Weiß-Rot-Reichsblock“.
Edwin Redslob, der Reichskunstwart, erhielt den Auftrag, eine Lösung zu finden. Zu seinen Aufgaben gehörte die Klärung nationaler Gestaltungsfragen, doch trotz unzähliger Entwürfe gelang es ihm nicht, eine einheitliche „Reichsflagge“ zu schaffen. Die Rechte trieb daraufhin eine Initiative voran – in dem Bewusstsein, dass dies die Linke und die Mitte nur noch fester hinter Schwarz-Rot-Gold vereinen würde.
Als Hindenburg die zweite Flaggenverordnung verkündete, schrieb sie vor, dass deutsche Vertretungen außerhalb Europas beide Farbkombinationen zeigen mussten. Diese halbherzige Regelung befriedigte keine der Seiten. Reichskanzler Hans Luther sah sich von allen Seiten kritisiert, während Hindenburg in einem offenen Brief versuchte, die Wogen zu glätten. Er rief zu einem verfassungskonformen Kompromiss auf – doch der Streit eskalierte weiter.
Hindenburgs Wahlsieg bestärkte die Rechte darin, nun auch im Flaggenkonflikt einen vollständigen Sieg zu fordern. Die Verordnung jedoch blieb hinter ihren Erwartungen zurück und sorgte dafür, dass der Streit ungelöst weiterschwelte.
Die zweite Flaggenverordnung brachte kaum eine Entspannung. Zwar mussten deutsche Auslandsvertretungen nun beide Flaggen hissen, doch im Inland blieben die Gegensätze bestehen. Der Streit um die nationalen Symbole offenkundigte weiterhin die tiefen politischen Brüche der Weimarer Republik.






