19 April 2026, 06:24

Gericht blockiert Einsicht in mutmaßliche Stasi-Akten über Angela Merkel

Offenes Buch auf einer schwarzen Oberfläche mit einer historischen Deutschlandkarte.

Gericht blockiert Einsicht in mutmaßliche Stasi-Akten über Angela Merkel

Ein Berliner Gericht hat den Antrag eines Autors auf Einsicht in Stasi-Akten über die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel abgelehnt. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied, dass der Schriftsteller nicht die Herausgabe sämtlicher Unterlagen zu ihr verlangen könne. Die Entscheidung unterstreicht die rechtlichen Grenzen beim Zugang zu historischen Dokumenten der DDR-Geheimpolizei.

Der Fall begann, als ein in Berlin ansässiger Autor Stasi-Akten für ein geplantes Buch über Einrichtungen der DDR anfordern wollte. Das Bundesarchiv lehnte den Antrag ab und begründete dies damit, dass es keine "freigabefähigen Unterlagen" über Merkel gebe. Der Autor reichte daraufhin Klage ein und berief sich auf das Stasi-Unterlagengesetz, das ihm vollen Zugang gewähren solle.

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Das Gericht wies die Klage ab, da es keine Belege dafür gab, dass die Stasi Merkel bewusst begünstigt habe. Zudem habe sie während der aktiven Zeit des Geheimdienstes kein öffentliches Amt innegehabt. Nach dem Gesetz hängt der Zugang zu den Akten von Faktoren ab, etwa einer Tätigkeit für die Stasi, historischer Bedeutung oder späteren öffentlichen Funktionen.

In der Begründung betonte das Gericht die Notwendigkeit, das Recht auf Privatsphäre mit dem öffentlichen Interesse abzuwägen. Zwar kann der Autor noch beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Berufung einlegen, doch die Entscheidung bestätigt die strengen Voraussetzungen für die Akteneinsicht.

Das Urteil macht deutlich, dass Stasi-Unterlagen weiterhin nur unter bestimmten Bedingungen eingesehen werden dürfen. Dass Merkel während der Stasi-Ära keine öffentliche Position innehatte, war für die Richter ein zentrales Argument. Sollte der Autor das Urteil anfechten, könnte der Fall nun vor ein höheres Gericht gelangen.

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