Gericht gibt Klara Schedlich in #MeToo-Streit mit Stefan Gelbhaar recht
Hans-Theo BaumGericht gibt Klara Schedlich in #MeToo-Streit mit Stefan Gelbhaar recht
Ein Hamburger Gericht hat im Rechtsstreit zwischen der Grünen-Politikerin Klara Schedlich und dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar zugunsten Schedlichs entschieden. Das Urteil erlaubt es ihr, bestimmte Aussagen über Gelbhaar zu wiederholen – trotz dessen Zurückweisung der Vorwürfe. Der Fall ist Teil einer größeren Kontroverse, in die mehrere #MeToo-Vorwürfe gegen den Ex-Politiker verwickelt sind.
Das Oberlandesgericht Hamburg kam zu dem Schluss, dass es sich bei Teilen des Streits um widersprüchliche Darstellungen handelt. Schedlich hatte ihre Äußerungen in einer eidesstattlichen Versicherung für den Rundfunksender RBB festgehalten, der zuvor über mehrere #MeToo-Vorwürfe gegen Gelbhaar berichtet hatte. Die Vorwürfe stammten jedoch nicht von Schedlich selbst.
Viele der Anschuldigungen wurden später als unbelegt eingestuft, woraufhin der RBB eine öffentliche Entschuldigung veröffentlichte. Die Affäre hatte erhebliche Folgen für Gelbhaar: Er verlor seine sichere Nominierung für die Bundestagswahl und schied Anfang 2025 aus dem Parlament aus.
Während des gesamten Verfahrens bestritt Gelbhaar die Vorwürfe und wies jede Schuld von sich.
Das Gericht urteilte, dass Schedlich ihre Aussagen wiederholen darf – ohne jedoch deren Richtigkeit zu bestätigen. Gelbhaars Rückzug aus der Politik folgte auf den Verlust seiner Wahlkandidatur und die anhaltende juristische Auseinandersetzung. Der Fall zeigt, welch nachhaltige Auswirkungen unbelegte Vorwürfe auf politische Karrieren haben können.






