Gericht verbietet Linke-Politikern unbelegte Parkinson-Vorwürfe gegen AfD-Abgeordnete
Gabi KranzGericht verbietet Linke-Politikern unbelegte Parkinson-Vorwürfe gegen AfD-Abgeordnete
Ein deutsches Gericht hat in einem Verleumdungsverfahren, das von 13 AfD-Politikern angestrengt wurde, gegen zwei Kreisverbände der Linken entschieden. Der Streit begann, nachdem ein Abgeordneter der Linken AfD-Mitglieder beschuldigt hatte, seine Parkinson-Symptome während einer Landtagssitzung nachgeahmt zu haben. Das Oberlandesgericht Rostock kam zu dem Schluss, dass die Vorwürfe unbelegt seien und die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzten.
Der Fall geht auf April 2025 zurück, als der Linke-Politiker Dirk Bruhn behauptete, AfD-Abgeordnete hätten seine Parkinson-Symptome im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern imitiert. Die Linke veröffentlichte später Teile einer Pressemitteilung, in der der Vorwurf wiederholt wurde. Dreizehn AfD-Politiker, darunter der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Enrico Schult und der Abgeordnete Thore Stein, beantragten daraufhin eine einstweilige Verfügung.
Ein Gericht erster Instanz hatte den Klägern zunächst nur teilweise recht gegeben und einen Satz stehen lassen, während es den Rest der Forderungen abwies. Das Oberlandesgericht hob dieses Urteil jedoch vollständig auf. Die Richter urteilten, die Linke habe ihre Behauptungen nicht beweisen können, und verwiesen auf fehlende Zeugen sowie Zweifel an der Wahrheit der Vorwürfe. Zudem betonten sie, dass Politiker zwar scharfe Kritik ertragen müssten, persönliche Beleidigungen jedoch inakzeptabel seien.
Schult bezeichnete das Urteil als Bestätigung und warf der Linken vor, haltlose Anschuldigungen erhoben zu haben. Stein warf der Partei vor, wissentlich falsche Behauptungen verbreitet zu haben, um ihren Ruf zu schädigen. Das Gericht untersagte den beiden Linke-Kreisverbänden, die umstrittenen Äußerungen zu wiederholen.
Die einstweilige Verfügung verbietet der Linken, die beanstandeten Passagen der Pressemitteilung erneut zu veröffentlichen. Das Urteil unterstreicht die Grenzen politischer Meinungsäußerung, wenn Persönlichkeitsrechte betroffen sind. Die beteiligten AfD-Politiker begrüßten die Entscheidung als Ablehnung unbegründeter Vorwürfe.






