GEZ-Gebühr vor Gericht: Kann der Rundfunkbeitrag bald von der Steuer abgesetzt werden?
Hans-Theo BaumGEZ-Gebühr vor Gericht: Kann der Rundfunkbeitrag bald von der Steuer abgesetzt werden?
Der Bund der Steuerzahler stellt die Bundesregierung wegen des verpflichtenden Rundfunkbeitrags, bekannt als GEZ-Gebühr, auf die Probe. Ein Gerichtsverfahren in Mecklenburg-Vorpommern könnte bald entscheiden, ob die Abgabe als Steuerabzug geltend gemacht werden kann. Bei einem Erfolg könnte das Urteil Millionen Steuerzahler im ganzen Land betreffen.
Der Streit begann, als ein Steuerzahler versuchte, rund 220 Euro Rundfunkgebühren für das Jahr 2024 abzusetzen. Das Finanzamt lehnte den Antrag ab, woraufhin der Bund der Steuerzahler eine Musterklage unterstützte. Der Fall wird nun vor dem Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern verhandelt.
Fällt das Urteil zugunsten der Kläger aus, könnte die Gebühr als außergewöhnliche Belastung oder Sonderausgabe eingestuft werden. Die tatsächlichen Ersparnisse würden je nach individuellem Steuersatz variieren. Ein Steuerzahler mit einem Satz von 20 Prozent könnte etwa 44 Euro pro Jahr sparen, während Spitzenverdiener mit dem höchsten Steuersatz fast 93 Euro zurückerhalten könnten.
Ein Sieg vor Gericht würde es Steuerzahlern ermöglichen, ihre Steuerlast zu verringern, indem sie den Rundfunkbeitrag absetzen. Das Ergebnis könnte für viele eine finanzielle Entlastung bedeuten – mit jährlichen Ersparnissen zwischen 44 und 93 Euro. Die Entscheidung würde für alle anspruchsberechtigten Steuerzahler gelten, falls die Klage erfolgreich ist.






