Hubig will Femizide als Mord bestrafen – härtere Strafen für geschlechtsspezifische Gewalt
Kreszentia SchachtHubig will Femizide als Mord bestrafen – härtere Strafen für geschlechtsspezifische Gewalt
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat eine Änderung des Strafgesetzbuchs vorgeschlagen, um geschlechtsspezifische Tötungsdelikte – oft als Femizide bezeichnet – strenger zu ahnden. Ihr Ziel ist es, dass Morde mit geschlechtsspezifischem Motiv künftig konsequent als Mord und nicht als Totschlag verfolgt werden.
Nach geltendem Recht können Tötungen aus Besitzansprüchen bereits als Mord gewertet werden. Dennoch werden einige Fälle weiterhin nur als Totschlag eingestuft, was mildere Strafen nach sich zieht. Während ein Mordurteil lebenslange Haft ermöglichen kann, sind die Strafrahmen beim Totschlag deutlich begrenzt.
Hubigs Vorstoß zielt darauf ab, die Rechtslage zu präzisieren: Tötet jemand allein wegen des Geschlechts des Opfers, soll die Tat automatisch als Mord gelten. Die Bundesregierung erwartet, dass diese Anpassung rechtliche Grauzonen schließt und für geschlechterbasierte Gewalt härtere Strafen sicherstellt.
Die Reform würde die gerichtliche Behandlung von Fällen neu regeln, in denen das Geschlecht das Hauptmotiv darstellt. Bei einer Verabschiedung entfiele die bisherige Unschärfe bei der Strafbemessung, und die Ahndung stünde im Einklang mit der Schwere solcher Verbrechen. Lebenslange Freiheitsstrafen wären dann auch in diesen Fällen möglich.






