Mainz reformiert Beherbergungssteuer: Gäste zahlen künftig statt Hotels
Hans-Theo BaumMainz reformiert Beherbergungssteuer: Gäste zahlen künftig statt Hotels
Die Stadtverwaltung Mainz hat ihre geplante Satzung zur Beherbergungssteuer überarbeitet. Die Änderungen zielen darauf ab, ein faireres System für Unternehmen und Gäste gleichermaßen zu schaffen. Eine entscheidende Sitzung zur Prüfung der Neuerungen ist für Anfang Mai 2026 angesetzt.
Eine zentrale Neuerung verlagert die Steuerpflicht von den Betrieben auf die Gäste. Künftig zahlen also Besucher – und nicht mehr Hotels oder Vermietungsdienste – die Abgabe.
Zudem wurde eine Übergangsregelung eingeführt: Unternehmen mit langfristigen Verträgen, die vor dem 1. Mai 2026 abgeschlossen wurden, müssen die neue Steuer erst ab dem 31. März 2027 erheben. Die Frist soll Betrieben Zeit geben, sich auf die Umstellung einzustellen.
Die überarbeitete Satzung wird zunächst am 6. Mai 2026 im Finanz- und Hauptausschuss beraten. Nach dieser Prüfung geht sie zur endgültigen Beschlussfassung an den Stadtrat. Die Verwaltung hat die Anpassungen so gestaltet, dass sie Praktikabilität und Gerechtigkeit in Einklang bringen. Bei einer Verabschiedung treten die neuen Regeln nach Ablauf der Übergangsphase in Kraft – dann gelten für Unternehmen und Gäste die geänderten Bestimmungen.






