Mainz verliert bis 2027 Mietpreisbremse für 900 Sozialwohnungen – was das für Mieter bedeutet
Harry JesselMainz verliert bis 2027 Mietpreisbremse für 900 Sozialwohnungen – was das für Mieter bedeutet
Mietpreisbremse für fast 900 geförderte Wohnungen in Mainz läuft bis Ende 2027 aus
Bis Ende 2027 fallen die Mietpreisbeschränkungen für nahezu 900 geförderte Wohnungen in Mainz weg. Betroffen sind Mieter in mehreren Stadtteilen, darunter Finthen, Weisenau und Mombach. Sobald die Regelungen auslaufen, dürfen Vermieter die Mieten innerhalb der gesetzlichen Vorgaben des Landes anpassen – die Stadt hat dann kaum noch Möglichkeiten, einzugreifen.
Die erste Welle der auslaufenden Mietbindungen betrifft bis Ende 2026 zunächst 98 Wohnungen, vor allem in Neustadt und Weisenau. Bis Ende 2027 folgen dann 768 weitere Wohnungen in Finthen, Weisenau, Gonsenheim und Mombach.
Laut aktuellem Landesrecht gilt die allgemeine Mietpreisbremse in Rheinland-Pfalz – und damit auch in Mainz – noch bis zum 31. Dezember 2029. Sie begrenzt Neuvermietungen auf maximal 10 Prozent über dem ortsüblichen Vergleichsmietniveau. Ausnahmen gibt es jedoch für Wohnungen, die erstmals nach dem 1. Oktober 2014 vermietet wurden oder die umfassend modernisiert wurden. Vermieter, die gegen diese Vorgaben verstoßen, müssen mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro rechnen.
Das Stadtamt für Wohnungsförderung hat bereits mit einem Wohnungsanbieter Gespräche geführt, um zu prüfen, ob Wohnungen weiterhin den Regeln des sozialen Wohnungsbaus unterstellt bleiben können. Weitere Verhandlungen sind geplant. Eine Möglichkeit, die Mietbindungen zu verlängern, wäre die freiwillige Teilnahme an Landesförderprogrammen. Dazu zählen etwa der Erwerb von Belegungsrechten oder die Beantragung von Modernisierungsmitteln.
Unklar ist jedoch, wie viele der 866 geförderten Wohnungen im März 2026 noch unter die Mietpreisbremse oder andere landesrechtliche Regelungen fallen. Sozialwohnungen unterliegen oft zusätzlichen Schutzmechanismen, die über die allgemeine Mietpreisbremse hinausgehen – diese variieren jedoch je nach Objekt.
Sobald die Mietbindungen auslaufen, dürfen Vermieter die Mieten innerhalb der gesetzlichen Grenzen anheben. Die Stadtverwaltung kann diese Erhöhungen nicht direkt verhindern, sucht aber nach Wegen, um bezahlbaren Wohnraum zu erhalten. Betroffene Mieter könnten bereits ab dem nächsten Jahr mit Veränderungen ihrer Wohnkosten konfrontiert sein.






