Mainzer Hundehalter fordern mehr Rechte im MLK-Park – doch die Stadt bleibt hart
Gabi KranzMainzer Hundehalter fordern mehr Rechte im MLK-Park – doch die Stadt bleibt hart
Im Juli 2025 versammelten sich Hundehalter mit ihren Tieren im Martin-Luther-King-Park (MLK) in Mainz, um bessere Einrichtungen zu fordern. Bei ihrer Demonstration verlangten sie stadtweite Spender für Kotbeutel sowie einen ausgewiesenen Freilaufflächenbereich für Hunde. Der Park, eine vielgenutzte Grünanlage in der Mainzer Innenstadt, bleibt trotz bestehender Leinenpflicht ein beliebter Treffpunkt für Spaziergänger und ihre vierbeinigen Begleiter.
Der MLK-Park dient als wichtige Fußgänger- und Radverbindung zwischen Hartenberg-Münchfeld und dem Stadtzentrum. Zu seinen Einrichtungen zählen Bänke, ein Tischtennistisch, ein Boule-Feld, ein Fußballplatz und ein Basketballkorb. Dennoch haben sich informell Gruppen von Hundehaltern Teile des Parks angeeignet – oft lassen sie ihre Hunde frei laufen, während sie selbst sich unterhalten.
Die Proteste im Juli 2025 brachten die Mainzer Stadtverwaltung zum Handeln: Bis Anfang September wurden die Behörden angewiesen, mögliche Standorte für eingezäunte Hundewiesen zu prüfen. Stadträtin Steinkrüger präzisierte später jedoch, dass eine Umwandlung des MLK-Parks selbst in eine Hundezone nicht infrage komme. Die im Mai 2024 beschlossenen Sanierungspläne für den Park zielen darauf ab, seine Attraktivität für alle Besucher zu steigern – ein spezieller Hundebereich ist darin nicht vorgesehen.
Seit der Demonstration gab es keine Änderungen der Regeln für Hundehalter im MLK-Park. Auch alternative Maßnahmen wie Kotbeutelspender oder neue Freilaufflächen wurden bisher nicht eingeführt.
Die Proteste führten zwar zu einer Prüfung möglicher Standorte für Hundewiesen, doch die Zukunft des MLK-Parks bleibt an die umfassenden Sanierungspläne geknüpft. Da der Rat an der Erhaltung öffentlicher Grünflächen als multifunktionaler Raum festhält, gibt es vorerst keine unmittelbaren Änderungen für Hundehalter. Bis auf Weiteres gelten im Park die bestehenden Leinenpflichtregelungen.






