Massenrücktritt im Sächsischen Landesfrauenrat nach Extremismus-Vorwürfen und Finanzskandal
Harry JesselMassenrücktritt im Sächsischen Landesfrauenrat nach Extremismus-Vorwürfen und Finanzskandal
Gesamte Führung des Sächsischen Landesfrauenrats nach wochenlanger Kontroverse zurückgetreten
Nach Wochen der Auseinandersetzungen ist die gesamte Führung des Sächsischen Landesfrauenrats von ihren Ämtern zurückgetreten. Auslöser für den Massenrücktritt waren Vorwürfe wegen Verbindungen zu linksextremistischen Kreisen sowie der Ausschluss eines CDU-nahen Mitglieds. Der Rat, der Frauenverbände in der gesamten Region vertritt, hatte die Anschuldigungen zuvor als haltlos zurückgewiesen.
Die Krise begann, als Alexa von Künsberg, eine CDU-verbundene Vorstandsfrau, dem Gremium vorwarf, ihr den Zugang zu E-Mails gesperrt und ihr den Zutritt zu Räumlichkeiten verweigert zu haben. Zudem behauptete sie, ihre Arbeit sei gezielt behindert worden. Später kamen weitere Vorwürfe hinzu, wonach der Rat mit linksextremistischen Gruppen kooperiert habe.
Noch im März hatte die Organisation alle Anschuldigungen als unbegründet abgetan. Doch die Spannungen verschärften sich, als bekannt wurde, dass 50.000 Euro, die ursprünglich für ein Vernetzungsprojekt vorgesehen waren, stattdessen an eine polnische Kampagne für Abtreibungsrechte geflossen waren. Das Sächsische Sozialministerium unter der SPD-Ministerin Petra Köpping hatte den Rat trotz des wachsenden Skandals weiterhin unterstützt.
Ursprünglich hatte der Landesfrauenrat geplant, von Künsberg durch eine Abstimmung aus dem Gremium zu entfernen. Doch noch vor der Entscheidung trat stattdessen die gesamte Führung zurück. Trotz der Turbulenzen führt der Rat seine öffentlichen Kampagnen gegen Gewalt an Frauen fort und bietet weiterhin Unterstützung für Betroffene an.
Die Rücktritte stürzen den Landesfrauenrat in eine ungewisse Zukunft. Unklar bleibt, wie es mit der Arbeit und der Finanzierung der Organisation weitergeht, auch wenn die Interessenvertretung vorerst aufrechterhalten wird. Die Affäre wirft zudem Fragen nach der Aufsichtspflicht des Sächsischen Sozialministeriums über das Gremium auf.






