Neue Friedhofgebühren: Mehr Kosten, mehr Optionen für Trauernde
Aktualisierte Friedhofgebühren sollen vor den Stadtrat gebracht werden
Eine geplante Anpassung der Friedhofgebühren wird demnächst im Stadtrat beraten. Die Änderungen zielen darauf ab, die Kosten an die Inflation anzupassen und gleichzeitig neue Optionen für trauernde Familien einzuführen. Die Abstimmung über die überarbeitete Satzung ist für den 29. April 2026 vorgesehen.
Die Neuregelungen bringen mehrere zentrale Änderungen mit sich. Die Gebühren für Grabstellen werden steigen, wobei die Stadt jedoch weiterhin einen Teil der Kosten übernimmt. Auch Verwaltungs- und Bestattungsgebühren werden erhöht, um eine vollständige Kostendeckung zu gewährleisten. Dazu gehört die Anhebung des Kostendeckungsgrades für die Aufbahrungshalle von 40 auf 60 Prozent.
Ein neuer Bestattungsbereich für "Engelskinder" – Kinder, die vor oder kurz nach der Geburt verstarben – wird eingerichtet. Eltern, die diesen Bereich nutzen, zahlen keine zusätzlichen Gebühren. Gleichzeitig sinken durch aktualisierte Berechnungsmethoden einige Nutzungsentgelte für Einrichtungen.
Der Plan sieht zudem vor, dass Urnenrasengräber künftig zwei Urnen aufnehmen können. Individuelle Grabsteingestaltungen werden nun erlaubt, was Familien mehr Möglichkeiten bietet, ihrer Verstorbenen zu gedenken. Insgesamt sollen diese Änderungen etwa 54.500 Euro zusätzliche jährliche Einnahmen generieren.
Stadtvertreter betonen, dass es nicht nur um finanzielle Aspekte gehe, sondern auch um praktische Lösungen. Die Anpassungen sollen ein faireres und nachhaltigeres Finanzierungsmodell für die Friedhofsunterhaltung schaffen.
Die überarbeitete Satzung wird am 29. April 2026 zur Abstimmung stehen. Bei einer Zustimmung treten die Änderungen noch im selben Jahr in Kraft. Die Neuregelungen balancieren steigende Kosten mit neuen Wahlmöglichkeiten für Angehörige aus und sorgen gleichzeitig für eine solide Finanzierung der Friedhöfe.






