Neue Pflicht: Ab 19. Juni brauchen Websites einen Kündigungsbutton
Kreszentia SchachtNeue Pflicht: Ab 19. Juni brauchen Websites einen Kündigungsbutton
Ab dem 19. Juni müssen Unternehmen in Deutschland auf ihren Websites einen „Kündigungsbutton“ anzeigen. Mit der neuen Regelung soll es Verbrauchern erleichtert werden, Verträge online zu beenden – ein Schritt, der digitale Kündigungen vereinfachen soll.
Ab dem Stichtag sind alle Unternehmen, die der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegen, verpflichtet, einen deutlich sichtbaren Button für Vertragskündigungen einzubinden. Dieser muss leicht auffindbar sein und mit Formulierungen wie „Vertrag kündigen“ beschriftet werden. Der Kündigungsprozess darf dabei nicht komplizierter sein als der Abschluss des ursprünglichen Vertrags.
Kunden müssen unmittelbar nach der Kündigung eine Bestätigung in einem speicherbaren Format – etwa per E-Mail – erhalten. Die Regelung geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die jedoch noch nicht in allen Mitgliedstaaten umgesetzt wurde. Jedes Land muss die Vorgabe zunächst in nationales Recht überführen, bevor der Button verpflichtend wird.
Der neue Kündigungsbutton berührt nicht das bestehende gesetzliche Widerrufsrecht. Dieses bleibt bei 14 Tagen ab Vertragsunterzeichnung oder Warenerhalt bestehen. Fehlt der Button jedoch, könnte sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern.
Für Verbraucher wird es durch den Kündigungsbutton einfacher, Verträge online zu beenden. Unternehmen müssen die Vorgaben bis zum Stichtag umsetzen, um eine Verlängerung der Widerrufsfristen zu vermeiden. Aktuell gilt die Regelung nur in Ländern, in denen die EU-Richtlinie bereits in nationales Recht übernommen wurde.






