26 March 2026, 10:25

Neues "Recht auf Reparatur" beschlossen – doch Kritik an mangelndem Schutz bleibt

Plakat mit der Aufschrift "Präsident Bidens Chips und Wissenschaftsgesetz bringt die Chipproduktion zurück nach Amerika" mit Bildern von Industriegebäuden, Fahrzeugen und Bäumen darunter

Neues "Recht auf Reparatur" beschlossen – doch Kritik an mangelndem Schutz bleibt

Bundeskabinett beschließt neues "Recht auf Reparatur" – Kritik an unzureichendem Schutz vor geplanter Obsoleszenz

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Die deutsche Bundesregierung hat ein neues "Recht auf Reparatur"-Gesetz verabschiedet, das Reparaturen von Geräten einfacher und bezahlbarer machen soll. Der von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) vorgelegte Gesetzentwurf zielt darauf ab, dass Produkte länger genutzt werden können – statt nach kurzer Zeit entsorgt zu werden. Kritiker monieren jedoch, dass die Regelung zentrale Probleme wie geplante Obsoleszenz nicht ausreichend angeht.

Das Bundeskabinett gab am Mittwoch, dem 25. März 2026, grünes Licht für den Entwurf. Demnach müssen Hersteller ihre Produkte so gestalten, dass sie mit verfügbaren Ersatzteilen, Software-Updates und klaren Reparaturanleitungen instand gesetzt werden können. Wirtschaftsverbände wie der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßten den Schritt und betonten, dass die Regelung EU-Standards entspreche, ohne zusätzliche Belastungen für kleine und mittlere Unternehmen zu schaffen. Die Anhörungsphase war am 13. Februar 2026 abgeschlossen worden – ohne größere Einwände seitens der Branchenverbände.

Janis Ehling, Bundesgeschäftsführer der Linken, übt scharfe Kritik an den Schwächen des Gesetzes. Ein Recht auf Reparatur nütze wenig, wenn die Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher zu hoch blieben, argumentiert er. Ehling fordert, dass Reparaturen günstiger sein müssten als Neukäufe, und verlangt schärfere Maßnahmen gegen geplante Obsoleszenz – eine Praxis, die er als "berechneten Betrug" bezeichnet. Ohne strengere Kontrollen werde das Gesetz sein Ziel verfehlen, Reparaturen wirklich zugänglich zu machen.

Im Mittelpunkt der Kritik der Linken stehen die vermeintlichen Lücken des Entwurfs. Zwar fördere das Gesetz die Reparaturfreundlichkeit, doch fehlen Ehling zufolge wirksame Mechanismen, um Hersteller daran zu hindern, Produkte mit kürzerer Lebensdauer zu entwerfen. Er betont, dass Bezahlbarkeit und verbindliche Vorgaben die Grundlage jeder wirksamen Reparaturregelung sein müssten.

Der beschlossene Gesetzentwurf geht nun in die Umsetzungsphase – mit Rückhalt aus der Wirtschaft, aber anhaltenden Bedenken seitens Verbraucherschützer und Umweltsaktivisten. Sollte er wie geplant in Kraft treten, müssen Hersteller Reparaturmöglichkeiten bereitstellen. Offen bleibt jedoch, wie Kosten kontrolliert und die Einhaltung durchgesetzt werden sollen. Die Debatte spiegelt einen größeren Trend wider: den Druck hin zu nachhaltigem Konsum und unternehmerischer Verantwortung bei der Produktgestaltung.

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