27 June 2026, 16:21

Schärfere Regeln für Schöffen: Wer darf künftig über Schuld und Unschuld entscheiden?

Justizministerium erwägt strengere Regeln für Laienrichter

Schärfere Regeln für Schöffen: Wer darf künftig über Schuld und Unschuld entscheiden?

Das Bundesjustizministerium plant schärfere Überprüfungen für Schöffenbewerber. Mit der Maßnahme soll sichergestellt werden, dass nur Personen, die sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen, das Amt ausüben können. Der Vorschlag hat unter den politischen Parteien eine Debatte ausgelöst.

Das Ministerium will gesetzlich verankern, dass ehrenamtliche Richter demokratische Werte achten müssen. Zudem wird erwogen, von den Kandidaten eine schriftliche Erklärung als Teil des Auswahlverfahrens zu verlangen.

Günter Krings, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, geht noch einen Schritt weiter. Er schlägt ein bundesweit einheitliches, verpflichtendes Prüfverfahren für alle Schöffenbewerber vor. Seine Partei möchte zudem, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz in die Überprüfungen eingebunden wird.

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Die rechtspopulistische AfD lehnt die Pläne ab. Ihr rechtspolitischer Sprecher, Tobias Matthias Peterka, erklärte, die aktuellen Regelungen seien ausreichend. Zudem müsse sich jeder Schöffe bereits jetzt zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen.

Die vom Ministerium vorgeschlagenen Änderungen würden die Auswahlkriterien für Schöffen verschärfen. Während die CDU/CSU strengere Kontrollen befürwortet, hält die AfD weitere Maßnahmen für unnötig. Im Mittelpunkt der Diskussion steht die Frage, wie demokratische Prinzipien in der Justiz am besten gewahrt werden können.

Quelle