Verurteilter Mörder flieht während begleiteten Haftausgangs – und scheitert nach 24 Stunden
Gabi KranzVerurteilter Mörder flieht während begleiteten Haftausgangs – und scheitert nach 24 Stunden
Ein wegen Mordes verurteilter Straftäter, Benjamin F., ist während eines begleiteten Ausgangs aus der Justizvollzugsanstalt Celle im Landkreis Peine geflohen. Zuvor hatte er bereits 38 solcher Ausgänge ohne Zwischenfälle absolviert. Die Gefängnisbehörde hatte ihn als nicht flucht- oder rückfallgefährdet eingestuft.
Benjamin F. verbüßte eine lebenslange Freiheitsstrafe, erfüllte jedoch die Voraussetzungen für begleitete Ausgänge nach Paragraf 13 des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes. Dieses Gesetz ermöglicht Häftlingen nach mindestens zehn Jahren Inhaftierung unter strengen Auflagen und Risikobewertungen die Gewährung von Lockerungen. Für unbegleitete Aktivitäten verlängert sich die Wartezeit auf acht Jahre.
Bei seiner Flucht begab er sich zunächst nach Vöhrum im Landkreis Peine, um seine Mutter zu besuchen. Anschließend floh er mit seinem Motorrad, verunglückte jedoch kurz darauf in Italien im Straßenverkehr. Die Behörden nahmen ihn innerhalb von 24 Stunden fest und brachten ihn zurück in Haft.
Der Vorfall wirft Fragen zur Risikobewertung der Justizvollzugsanstalt bei begleiteten Lockerungen auf. Benjamin F. befindet sich mittlerweile wieder in Haft. Der Fall zeigt, wie selbst Hochsicherheitshäftlinge unter bestimmten gesetzlichen Bedingungen vorübergehend Freigang erhalten können.






