Zwei neue Traditionen werden deutsches immaterielles Kulturerbe
Deutschland hat zwei neue Traditionen in seine Liste des immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Die Entscheidung wurde von Staatsminister für Kultur Wolfram Weimer gemeinsam mit der Deutschen UNESCO-Kommission bekannt gegeben. Die Neuaufnahmen reihen sich ein in bereits anerkannte Bräuche wie die Ostseefischerei und die Laternenumzüge zum Martinsfest im Rheinland.
Die Kultusministerkonferenz wählte die beiden neuen Einträge nach sorgfältiger Prüfung aus. Eine der neu anerkannten Traditionen ist das handwerkliche Schneiderhandwerk für Herrenmode. Diese über Generationen weitergegebene Fertigkeit umfasst präzise Techniken und tiefgreifendes Fachwissen bei der Anfertigung maßgeschneiderter Kleidung.
Die zweite Neuaufnahme ist die Schaustellerkultur auf Volksfesten. Diese lebendige Tradition vereint reisende Künstler, Fahrgeschäfte und bunte Darbietungen, die seit langem fester Bestandteil deutscher Feste sind.
Beide Bräuche stehen nun neben bereits gewürdigten Traditionen wie dem Bolzplatz-Fußball und den jährlichen Martinsumzügen im Rheinland, bei denen Laternenlichter die Prozessionen erleuchten.
Die Anerkennung unterstreicht die Bedeutung des Erhalts der vielfältigen kulturellen Identität Deutschlands. Das Schneiderhandwerk und die Schaustellerkunst erhalten damit mehr Aufmerksamkeit und Schutz. Die Traditionen ergänzen eine wachsende Liste von Bräuchen, die offiziell für ihre kulturelle Bedeutung gewürdigt werden.






