18 March 2026, 16:24

40 Millionen Euro: Bonner Gericht entscheidet über Cum-Ex-Vermögen von Ex-Warburg-Chef Olearius

Eine Liniengrafik, die die Anzahl der Insolvenzfälle in den Vereinigten Staaten von 1995 bis 2011 zeigt, mit begleitendem erklärendem Text.

Cum-Ex: Neue Überprüfung beschlagnahmter mutmaßlicher Straftatbestände des Bankers Olearius - 40 Millionen Euro: Bonner Gericht entscheidet über Cum-Ex-Vermögen von Ex-Warburg-Chef Olearius

Vor dem Bonner Landgericht steht eine neue Verhandlung an, die entscheiden soll, ob dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der M.M. Warburg Bank, Christian Olearius, 40 Millionen Euro abgenommen werden können. Im Mittelpunkt des Falls steht seine mutmaßliche Verstrickung in den Cum-Ex-Steuerskandal, einen der größten Finanzbetrugsfälle Deutschlands. Zwar wurden die strafrechtlichen Ermittlungen gegen ihn aus gesundheitlichen Gründen eingestellt, doch die Frage seiner finanziellen Haftung bleibt ungeklärt.

Christian Olearius führte die M.M. Warburg & Co. von 2001 bis 2011 – eine Zeit, in der die Bank in Cum-Ex-Geschäfte verwickelt war. Bei diesen Transaktionen wurden rechtliche Schlupflöcher ausgenutzt, um für dieselben Aktiengeschäfte mehrfach Steuererstattungen zu kassieren. Den deutschen Steuerzahlern entstand dadurch ein Schaden von über 200 Millionen Euro. 2022 urteilte ein Gericht, dass Olearius persönlich für 47,3 Millionen Euro hafte, da er eine zentrale Rolle bei der Orchestrierung des Systems gespielt habe.

Der Skandal hatte weitreichende Folgen: Die M.M. Warburg sah sich mit behördlichen Untersuchungen, Kontensperrungen und einem nachhaltigen Reputationsschaden konfrontiert. Auch andere Großbanken wie die HypoVereinsbank und die Deutsche Bank wurden wegen ihrer Beteiligung in den Skandal verwickelt und mussten sich vor Gericht verantworten.

Nun treiben die Staatsanwälte die Beschlagnahmung von 40 Millionen Euro voran, die sie als unrechtmäßig erwirtschaftete Gewinne einordnen. Der Bundesgerichtshof hatte zuvor ein Urteil des Bonner Landgerichts aufgehoben und damit eine erneute Prüfung des Falls erzwungen. Obwohl die strafrechtlichen Vorwürfe gegen Olearius aus gesundheitlichen Gründen fallen gelassen wurden, muss er an der anstehenden Verhandlung nicht persönlich teilnehmen.

Die Entscheidung des Bonner Gerichts wird nun zeigen, ob die Konfiszierung der 40 Millionen Euro durchgesetzt wird. Ein Urteil zuungunsten Olearius' wäre ein weiterer juristischer Rückschlag im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal. Der Fall verdeutlicht einmal mehr die langfristigen Folgen eines der kostspieligsten Finanzbetrugsfälle Deutschlands.

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