Bielefelder Paar entgeht knapp 240-Euro-Betrug bei britischer Reiseerlaubnis
Gabi KranzBielefelder Paar entgeht knapp 240-Euro-Betrug bei britischer Reiseerlaubnis
Ein Paar aus Bielefeld entging im März 2026 nur knapp einem Betrugsversuch, bei dem es fast 240 Euro an eine gefälschte britische Reisegenehmigungswebsite verloren hätte. Eigentlich wollten die beiden eine elektronische Reiseerlaubnis (Electronic Travel Authorisation, ETA) beantragen, gerieten jedoch bei einer Online-Suche auf eine betrügerische Seite.
Erst als die Zahlungsmaske einen Betrag verlangte, der weit über die offizielle Gebühr von 18,50 Euro pro Person hinausging, wurde ihnen klar, dass etwas nicht stimmte.
Am 13. März 2026 begannen sie mit der Antragsausfüllung für ihre britische ETA. Sie gaben persönliche Daten und Kreditkarteninformationen ein – in dem Glauben, sich auf einer seriösen Seite zu befinden. Doch beim Zahlungsschritt belief sich die Summe plötzlich auf rund 240 Euro, statt der eigentlichen Kosten von 18,50 Euro pro Person.
Misstrauisch wegen der überhöhten Gebühr brachen sie die Transaktion ab. Ihre Bank sperrte daraufhin die Karte, um unbefugte Abbuchungen zu verhindern. Nach dem Vorfall erstatteten sie online Anzeige, um den Betrugsversuch zu dokumentieren.
Der offizielle ETA-Antrag muss direkt über die britischen Behörden unter https://www.gov.uk/eta eingereicht werden. Die Verbraucherzentrale bietet zudem Tipps zur Erkennung gefälschter Websites an: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/eta-fuer-grossbritannien-beantragen-wie-erkenne-ich-betruegerische-seiten-106439.
Durch ihr schnelles Handeln verhinderten die beiden, dass Geld abgebucht wurde. Die Behörden warnen weiterhin vor gefälschten ETA-Websites, die überteuerte Gebühren verlangen. Nur das offizielle britische Regierungsportal garantiert den korrekten Preis von 18,50 Euro pro Antrag.






