Bundesgerichtshof gibt Bauer Recht: Baufirma zahlt für mangelhaften Silo
Gabi KranzBundesgerichtshof gibt Bauer Recht: Baufirma zahlt für mangelhaften Silo
Jahrelanger Rechtsstreit um mangelhaften Silo endet mit Urteil zugunsten des Bauern
Ein langjähriger juristischer Streit um einen fehlerhaften Silo hat nun ein Ende gefunden. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied zugunsten eines Landwirts und verurteilte das Bauunternehmen, sämtliche Reparaturkosten zu übernehmen. Der Fall begann, nachdem kurz nach Fertigstellung des Silos im Jahr 2010 Mängel auftraten.
Im September 2010 hatte eine Baufirma für den Landwirt einen Befahrsilos errichtet. Schon wenig später zeigten sich Risse und unebene Flächen. Besorgt um die Standfestigkeit der Konstruktion, wurde der Bauer aktiv.
2013 leitete er ein selbstständiges Beweisverfahren ein, um den Zustand des Silos begutachten zu lassen. Zwei Jahre später klagte er auf 120.000 Euro als Vorschuss für die Reparaturkosten. Das Landgericht Ansbach gab ihm zunächst in vollem Umfang recht und sprach ihm die geforderte Summe zu.
Doch das Oberlandesgericht Nürnberg reduzierte die Entschädigung später um ein Drittel. Die Richter argumentierten, der Landwirt trage eine Mitschuld an den Schäden. Der Streit zog sich hin, bis der Bundesgerichtshof nun das endgültige Urteil fällte.
Am 27. November 2025 entschied das Gericht, dass das Bauunternehmen die Mängel vollständig beheben muss. In der Begründung zum Aktenzeichen VII ZR 112/24 hieß es, die Haftung des Unternehmens hänge nicht davon ab, wie lange der Silo bereits genutzt worden sei oder in welchem Zustand er sich nach den Reparaturen befinde.
Das endgültige Urteil bestätigt, dass die Baufirma die gesamten Kosten für die Instandsetzung des Silos tragen muss. Der Anspruch des Landwirts auf 120.000 Euro als Vorschuss für die Reparaturen wurde in vollem Umfang bestätigt. Der Fall schafft damit einen klaren Präzedenzfall zur Haftung bei Baumängeln in landwirtschaftlichen Gebäuden.






