Bundesgerichtshof wehrt Verbrenner-Verbot für Mercedes und BMW ab
Deutschlands höchstes Gericht hat Klagen abgewiesen, die ein Verbot für Mercedes-Benz und BMW zum Verkauf neuer Benzin- und Dieselwagen nach 2030 zum Ziel hatten. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigte damit frühere Urteile gegen die Umweltschutzorganisation Deutsche Umwelthilfe (DUH), die sich für strengere Emissionsgrenzen eingesetzt hatte. Die Entscheidung schafft zwar Planungssicherheit für die Automobilhersteller, beendet aber gleichzeitig den juristischen Vorstoß für schärfere Auflagen bei Verbrennermotoren.
Die DUH hatte in ihren Klagen ein Verbot für Neuzulassungen von Verbrennern ab November 2030 gefordert. Als Begründung führte die Organisation ein "CO₂-Budget" an, das ihrer Ansicht nach für jeden Hersteller einzeln gelten sollte. Das Gericht sah jedoch keine rechtliche Grundlage für solche unternehmensspezifischen Vorgaben.
Sowohl Mercedes-Benz als auch BMW begrüßten das Urteil. Ein BMW-Sprecher erklärte, es schaffe "Rechtssicherheit für in Deutschland tätige Unternehmen". Trotz des juristischen Erfolgs betonten die Hersteller erneut ihr Engagement für Nachhaltigkeit.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht im Einklang mit früheren Urteilen unterer Instanzen. Weder vonseiten der Bundesregierung noch aus dem Bundesumweltministerium gab es offizielle Stellungnahmen zu den Forderungen der DUH nach verbindlichen CO₂-Budgets für einzelne Automobilhersteller.
Mit dem Urteil entfällt die Gefahr eines erzwungenen Auslaufens von Benzin- und Dieselwagen bis 2030 für Mercedes-Benz und BMW. Die Unternehmen haben nun klarere rechtliche Rahmenbedingungen für ihre Zukunftsplanung – auch wenn Umweltschützer weiterhin auf strengere Klimavorgaben drängen dürften. Der Fall markiert das Ende dieser konkreten juristischen Auseinandersetzung, lässt die grundsätzliche Debatte über Emissionsziele jedoch weiter offen.






