Bundesverwaltungsgericht verschärft Regeln für subsidiären Schutz bei Vorstrafen
Gabi KranzBundesverwaltungsgericht verschärft Regeln für subsidiären Schutz bei Vorstrafen
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Regeln für die Versagung des subsidiären Schutzes für Migranten mit Vorstrafen präzisiert. Im Mittelpunkt des Falls steht ein Syrer, der wegen wiederholter Körperverletzungsdelikte verurteilt wurde. Das Urteil bestätigt, dass auch mehrere weniger schwere Straftaten einen Ausschluss vom Schutz rechtfertigen können.
Der syrische Mann hatte 2018 erstmals subsidiären Schutz beantragt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) lehnte seinen Antrag im Oktober desselben Jahres ab. Das Verwaltungsgericht Mannheim wies seine Klage später ab – eine Entscheidung, die nun vom höheren Gericht bestätigt wurde.
Der Mann war mehr als zehnmal wegen Körperverletzung verurteilt worden und hatte Geldstrafen, Jugendarrest sowie Haftstrafen erhalten. Die Richter urteilten, dass seine wiederholten Straftaten insgesamt eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellten. Nach deutschem Asylrecht kann ausländischen Staatsbürgern der subsidiäre Schutz verweigert werden, wenn sie die Gemeinschaft gefährden.
Das Gericht betonte, dass für einen Ausschluss keine einzelne schwere Straftat erforderlich sei. Vielmehr könne ein Muster erheblicher Rechtsverstöße die gesellschaftlichen Interessen beeinträchtigen oder die öffentliche Ordnung stören. Im vorliegenden Fall rechtfertigte die kumulative Wirkung seiner Taten die Einstufung als Gefahr.
Der syrische Mann bleibt damit vom subsidiären Schutz ausgeschlossen. Das Urteil schafft einen Präzedenzfall, wonach wiederholte weniger schwere Straftaten als Ausschlussgrund gelten können. Die Entscheidung stärkt den rechtlichen Rahmen für den Schutz ausländischer Staatsbürger in Deutschland.
