Cathy Hummels zahlt erstmals fünfstellige Gebühr für ihren WiesnBummel
Gabi KranzCathy Hummels zahlt erstmals fünfstellige Gebühr für ihren WiesnBummel
Cathy Hummels' jährlicher WiesnBummel auf dem Oktoberfest musste in diesem Jahr eine neue Hürde nehmen: eine Gebührenpflicht. Die Stadt München führte die Abgabe erstmals in der zehnjährigen Geschichte der Veranstaltung ein. Trotz der Neuerung pflegt die Influencerin und ehemalige Model weiterhin ein gutes Verhältnis zu den lokalen Behörden.
Das Treffen, das regelmäßig Prominente anzieht, fand wie geplant statt. Doch die Gebühr – laut Berichten ein hoher fünfstelliger Betrag – markiert einen Wandel im Umgang der Stadt mit kommerziellen Aktivitäten während des Festes.
Seit einem Jahrzehnt ist Cathy Hummels' WiesnBummel fester Bestandteil des Oktoberfests. Zu den Gästen zählten in diesem Jahr Rapper Kollegah sowie die Schauspieler Jenny Elvers, Nina Bott, Simone Ballack und Oliver Pocher. Die Veranstaltung dient zugleich als Plattform für ihre Marke Events by CH.
Bisher hatte München Hummels keine Kosten für die Ausrichtung des Treffens auferlegt. In diesem Jahr jedoch verlangte die Stadt eine Lizenzgebühr und berief sich dabei auf Regelungen für Influencer, die von festbezogenen Aktivitäten profitieren. Behörden betonten, es gehe nicht um Einnahmen, sondern um den Schutz des Rufs des Oktoberfests.
Hummels nimmt die Änderung gelassen hin. Sie pflegt weiterhin ein positives Verhältnis zu München und hat bereits über künftige Kooperationen gesprochen. Die Stadt könnte ähnliche Auflagen in den kommenden Jahren auf andere Influencer ausweiten, auch wenn bisher keine weiteren Details bekannt gegeben wurden.
Die Gebührenpflicht für Hummels' Event setzt einen Präzedenzfall für kommerzielle Aktivitäten auf dem Oktoberfest. Während die genaue Summe – abgesehen von der Einordnung als hoher fünfstelliger Betrag – nicht öffentlich ist, zeigt die Entscheidung Münchens strengere Gangart. Dass Hummels weiterhin mit der Stadt zusammenarbeitet, deutet darauf hin, dass die Neuerung ihr Arbeitsverhältnis nicht belastet hat.






