EU führt "Ja heißt Ja" als neuen Standard für sexuelle Einwilligung ein
Die Europäische Kommission hat eine neue Resolution zu sexueller Einwilligung verabschiedet und damit den rechtlichen Maßstab auf das Prinzip "Nur ein Ja ist ein Ja" umgestellt. Mit diesem Schritt sollen Opfer sexualisierter Gewalt in der gesamten EU besser geschützt werden. Die Entscheidung folgt auf jahrelange Debatten und wurde unter anderem durch den viel beachteten Fall von Gisèle Pelidot beeinflusst.
Die Neuregelung baut auf dem früheren "Nein-heißt-Nein"-Prinzip auf, das Deutschland 2016 einführte. Damals wurden sexuelle Handlungen gegen den erklärten Willen einer Person unter Strafe gestellt. Kritiker monierten jedoch, das Gesetz sei zu unscharf formuliert und lasse zu viel Spielraum für Auslegungen.
Der neue "Ja-heißt-Ja"-Standard stellt nun klar, dass Einwilligung aktiv erteilt werden muss. Schweigen, mangelnde Begeisterung oder Widerstand, der sich durch Gesten oder Blicke äußert, gelten künftig als fehlende Zustimmung. Damit verschiebt sich die Beweislast – es wird deutlicher, wann keine Einwilligung vorliegt.
Mehrere europäische Länder, darunter Schweden, Belgien, Italien, Dänemark und Frankreich, haben bereits ähnliche Gesetze eingeführt oder prüfen diese. Die EU-Resolution zielt auf einen einheitlichen Ansatz ab, um die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten zu verringern.
Fachleute befürworten dieses Modell seit Langem und widersprechen früheren Behauptungen, es führe zu unpraktischen Szenarien – etwa der Forderung nach schriftlichen Verträgen vor dem Sex. Stattdessen konzentriert sich der neue Standard auf eine klare, bestätigende Zustimmung.
Die Resolution markiert einen wichtigen Schritt in den EU-weiten Bemühungen, sexualisierte Gewalt zu bekämpfen. Durch die Übernahme von "Ja heißt Ja" strebt der Block stärkere rechtliche Schutzmechanismen für Betroffene an. Die Mitgliedstaaten werden nun ihre Gesetze an diesen aktualisierten Rahmen anpassen.






