FC Alemannia 1916 Klein-Auheim sichert Standort bis 2052 durch Erbbaurechtsverlängerung
Hans-Theo BaumFC Alemannia 1916 Klein-Auheim sichert Standort bis 2052 durch Erbbaurechtsverlängerung
FC Alemannia 1916 Klein-Auheim e.V. sichert langfristige Zukunft am Standort – Stadtrat verlängert Erbbaurecht
Der FC Alemannia 1916 Klein-Auheim e.V. hat seine langfristige Zukunft am aktuellen Standort gesichert, nachdem der Stadtrat eine Verlängerung des Erbbaurechts beschlossen hat. Die Entscheidung gibt dem Verein Planungssicherheit für die kommenden Jahrzehnte und schafft damit Stabilität für anstehende Sanierungsvorhaben und die Beantragung von Fördermitteln.
Das ursprüngliche Erbbaurecht des Vereins war 1982 eingerichtet worden und wäre eigentlich 2042 ausgelaufen. Der FC Alemannia beantragte jedoch eine vorzeitige Verlängerung um zehn Jahre, sodass das neue Enddatum nun 2052 lautet. Der Stadtrat stimmte der Verlängerung ohne Änderungen an den bisherigen Vertragsbedingungen zu.
Die Verlängerung kommt zu einem entscheidenden Zeitpunkt, da der Verein Planungssicherheit für die geplanten Sanierungsarbeiten benötigt. Zudem erfüllt sie eine Voraussetzung für den Zugang zu öffentlichen Fördergeldern. Da der Transaktionswert unter 125.000 Euro bleibt, konnte der Rat den Vertrag ohne weitere Verzögerungen abschließen.
Gemäß den verlängerten Bedingungen zahlt der Verein weiterhin einen jährlichen Erbbauzins von 2.937,73 Euro. Über die gesamte Laufzeit ergibt sich daraus eine Summe von 29.377,30 Euro. Der Standort des Vereins an der Adresse Am Alemannia-Sportplatz 1 bleibt durch die neue Regelung unverändert.
Mit der nun beschlossenen Verlängerung kann der FC Alemannia 1916 Klein-Auheim e.V. seine Sanierungspläne vorantreiben und Förderanträge einreichen. Das Erbbaurecht des Vereins ist damit bis 2052 gesichert und bietet eine stabile Grundlage für die künftige Arbeit des Clubs.






