"Merz kann mich mal am Arsch lecken!" – Parole polarisiert zwischen Meinungsfreiheit und Beleidigung
Kreszentia Schacht"Merz kann mich mal am Arsch lecken!" – Parole polarisiert zwischen Meinungsfreiheit und Beleidigung
Ein Transparent mit der Aufschrift "Merz kann mich mal am Arsch lecken!" wurde an der Technischen Universität Berlin aufgehängt, bevor die Polizei es innerhalb von 15 Stunden entfernte. Der Spruch, den eine 18-Jährige bei einer Anti-Wehrpflicht-Demonstration im März geprägt hatte, verbreitete sich seitdem in sozialen Medien, auf Protesten und sogar in der Musik. Nun prüfen die Behörden, ob die Parole gegen Beleidigunggesetze verstößt.
Das Banner war von EB 104 angebracht worden, einer studentischen Initiative, die Lernräume organisiert, Campus-Veranstaltungen ausrichtet und fächerübergreifende Vernetzung fördert. Die Gruppe bezeichnete die erzwungene Entfernung als "höchst problematisch" und warnte, dies könnte die studentische Selbstverwaltung und die Meinungsfreiheit auf dem Campus aushöhlen.
Der Spruch tauchte erstmals bei einer Berliner Demonstration gegen die Wehrpflicht Anfang März auf. Seitdem ist er in Memes, Liedern, Aufklebern und bei Kundgebungen zu finden. Viele sehen das Strafverfahren gegen die 18-Jährige als Angriff auf die Redefreiheit.
Nach deutschem Recht setzt Beleidigung voraus, dass unwahre Behauptungen verbreitet werden, die das Ansehen einer Person schädigen. Ob "Merz kann mich mal am Arsch lecken" dieser Definition entspricht, bleibt unklar. Bisher hat sich Friedrich Merz öffentlich nicht zu dem Spruch geäußert.
Die Ermittlungen gegen die 18-Jährige laufen weiter, während Juristen diskutieren, ob die Parole als Beleidigung gewertet werden kann. Unterdessen zeigt die Beliebtheit des Spruchs keine Anzeichen von Nachlassen – er bleibt fester Bestandteil der Online-Debatten und Straßenproteste.






