24 March 2026, 22:29

Merz schließt Steuererhöhungen aus – Entlastungen bleiben im Fokus der Regierung

Plakat mit der Überschrift "Unter dem Inflationsreduktionsgesetz von Präsident Biden" mit zwei Abschnitten: Der obere erklärt die Auswirkungen in fetter schwarzer Schrift auf einem weißen Hintergrund, und der untere zeigt visuelle Darstellungen in Blau und Grün.

Merz schließt Steuererhöhungen aus – Entlastungen bleiben im Fokus der Regierung

Bundeskanzler Friedrich Merz hat bekräftigt, dass Steuererhöhungen in Deutschland nicht zur Debatte stehen. In einer Stellungnahme im März 2026 betonte er, dass mögliche Änderungen der Steuerpolitik auf Entlastungen abzielen müssten – nicht auf zusätzliche Belastungen. Seine Äußerungen fallen in eine Phase, in der die jüngsten Steuerreformen der Regierung allmählich Wirkung zeigen.

Zwischen September 2025 und März 2026 hatte die Bundesregierung mehrere zentrale steuerpolitische Maßnahmen finalisiert. Die Steuerreform 2026, die im März in Kraft trat, erhöhte den Grundfreibetrag und stockte das Kindergeld auf. Zudem wurde zum 1. Januar 2026 eine vereinfachte Pendlerpauschale von 38 Cent pro Kilometer eingeführt, während der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Speisen in Restaurants dauerhaft auf 7 Prozent gesenkt wurde. Für die Wirtschaft sank die Stromsteuer auf das EU-Mindestmaß, und die Gaslagerumlage wurde abgeschafft. Weitere Entlastungen umfassen eine degressive Abschreibung von bis zu 30 Prozent für Investitionen in Ausrüstungen, die nach dem 30. Juni 2025 getätigt wurden, sowie Energiekostenzuschüsse in Höhe von über 10 Milliarden Euro jährlich ab 2026.

Merz räumte ein, dass die Koalition Übereinkünfte in der Steuerpolitik getroffen habe, beharrte jedoch darauf, dass Anpassungen die finanzielle Belastung verringern müssten. Er verwies darauf, dass Sozialabgaben weiterhin für verschiedene Einkommensgruppen angepasst werden könnten. Angesichts des auslaufenden Legislaturperiode warnte er, dass wichtige Entscheidungen zwischen Ostern und der Sommerpause fallen müssten, da im zweiten Halbjahr einer Wahlperiode in der Regel wenig vorankomme.

Der Kanzler zeigte sich zudem an den anstehenden Vorschlägen des Finanzministers für eine Einkommensteuerentlastung interessiert. Zwar wurden im März Themen wie Spritpreisregulierung und Wettbewerbsrecht diskutiert, neue Steuergesetze wurden jedoch nicht eingebracht. Eine geplante Senkung der Unternehmenssteuern, ursprünglich für 2028 vorgesehen, wird derzeit auf eine mögliche Vorverlegung geprüft.

Die Steuerreformen der Regierung sind nun umgesetzt und bieten gezielte Entlastungen für Haushalte und Unternehmen. Merz' klare Haltung schließt weitere Steuererhöhungen aus, sodass Anpassungen bei den Sozialabgaben als nächster Schritt wahrscheinlich sind. Die Aufmerksamkeit richtet sich nun auf die Vorschläge des Finanzministers und die Frage, ob die Senkung der Unternehmenssteuern vorgezogen wird.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones
Quelle