14 April 2026, 16:24

Neues Gesetz: Kündigungsbutton macht Vertragsende für Verbraucher einfacher

Ein lilafarbenes Einkaufswagen-Symbol auf einem weißen Hintergrund, gefüllt mit Obst, Gemüse und Lebensmitteln, das eine E-Commerce-Website darstellt.

Neues Gesetz: Kündigungsbutton macht Vertragsende für Verbraucher einfacher

Deutschland hat ein neues Gesetz eingeführt, um die Online-Kündigung von Verträgen für Verbraucher zu vereinfachen. Das am 5. Februar 2026 verabschiedete Gesetz verpflichtet Unternehmen, einen "Kündigungsbutton" auf ihren Websites einzurichten. Ziel der Neuregelung ist es, Vertragsbeendigungen schneller und unkomplizierter zu gestalten.

Das Gesetz setzt eine EU-Richtlinie (2023/2673) um und schreibt ein klares, zweistufiges Kündigungsverfahren vor. Verbraucher müssen zunächst ihren Namen, die Vertragsdaten und ihre E-Mail-Adresse angeben. Ein Bestätigungsschritt schließt die Anfrage anschließend ab.

Der "Kündigungsbutton" selbst muss leicht auffindbar und nutzbar sein. Er kann als Link gestaltet sein, muss aber optisch hervorgehoben werden. Unternehmen werden angewiesen, ihn im Header oder Footer der Website platzieren, um einen schnellen Zugriff zu ermöglichen.

Sobald eine Kündigung bestätigt wurde, müssen Unternehmen umgehend eine Bestätigung versenden. Zudem sind sie verpflichtet, ihre Kündigungsrichtlinien zu aktualisieren und darzulegen, wo der Button zu finden ist. Einige Firmen müssen möglicherweise auch ihre Datenschutzbestimmungen anpassen, um den neuen Vorgaben zu entsprechen.

Das Gesetz tritt sofort in Kraft und verlangt von Unternehmen, ihre Websites und Richtlinien anzupassen. Verbraucher erhalten damit eine standardisierte Möglichkeit, Online-Verträge zu kündigen. Die Änderungen gelten für alle digitalen Verträge, die unter die EU-Richtlinie fallen.

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