Neues Gesetz soll Apothekermangel mit schnellerer Anerkennung ausländischer Abschlüsse lindern
Hans-Theo BaumNeues Gesetz soll Apothekermangel mit schnellerer Anerkennung ausländischer Abschlüsse lindern
Ein neues Gesetz soll den Apothekerinnen- und Apothekermangel in Deutschland bekämpfen, indem es Fachkräften aus Ländern außerhalb der EU erleichtert wird, im Land zu arbeiten. Der Bundestag hat Maßnahmen beschlossen, die die Anerkennung ausländischer Abschlüsse beschleunigen. Branchenvertreter begrüßen den Schritt als notwendige Maßnahme, um künftige Personalengpässe zu schließen.
Die Bundesapothekerkammer (BAK) unterstützt die Gesetzesvorlage und warnt, dass in den kommenden Jahren tausende Apothekerinnen und Apotheker fehlen werden. BAK-Präsident Dr. Armin Hoffmann betonte die Dringlichkeit der Situation, da Apotheken mit einem wachsenden Fachkräftemangel konfrontiert sind.
Nach den neuen Regelungen entfällt für Apothekerinnen und Apotheker mit einer Ausbildung außerhalb der EU das bisher langwierige Gleichwertigkeitsverfahren. Stattdessen erhalten sie eine direkte Kompetenzprüfung, wodurch bürokratische Verzögerungen entfallen. Abschlüsse aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums werden künftig in einem beschleunigten Verfahren anerkannt.
Das Gesetz muss noch vom Bundesrat gebilligt werden, eine Entscheidung wird bereits im Mai erwartet. Bei einer Verabschiedung tritt es am 1. November 2026 in Kraft. Zudem werden Anpassungen der Approbationsordnung für Apotheker vorgenommen, um sie an das Apothekenversorgungsstärkungsgesetz anzupassen.
Die Änderungen ermöglichen es mehr im Ausland ausgebildeten Apothekerinnen und Apothekern, schneller in den deutschen Arbeitsmarkt einzusteigen. Das Gesetz beseitigt zentrale Hürden, die den Einstellungsprozess bisher verzögert haben. Apotheken in ganz Deutschland könnten dadurch bald Entlastung bei der Personalsituation erfahren.






