Regierungskritik an Grenzabweisungen: Innenministerium ignoriert eigene Rechtsbedenken
Kreszentia SchachtRegierungskritik an Grenzabweisungen: Innenministerium ignoriert eigene Rechtsbedenken
Deutschlands Praxis, Asylsuchende an der Grenze abzuweisen, stößt auf scharfe Kritik aus den eigenen Regierungsreihen. Interne Dokumente belegen erhebliche rechtliche Bedenken gegen das Vorgehen, das dennoch seit Mai 2025 umgesetzt wird. Beamte warnen vor politischen und juristischen Risiken – ein Mitarbeiter bezeichnete die Maßnahme gar als "potenziell giftig".
Innenminister Alexander Dobrindt unterzeichnete am 7. Mai 2025 die correspondingen Weisung, die Grenzbehörden ermächtigt, Asylantragstellende zurückzuweisen. Seither werden monatlich durchschnittlich 113 Personen abgewiesen. Doch über 1.300 Seiten aus Ministeriumsakten zeigen: Die Praxis entbehrt einer soliden rechtlichen Grundlage.
Eigene Bedienstete des Ministeriums – darunter die Abteilung B 2 – äußerten schwere Vorbehalte. Die Abweisung von Schutzsuchenden an der Grenze berge "erhebliche rechtliche und politische Gefahren", hieß es. Ein Beamter stufte die Maßnahme als "nach EU-Recht rechtlich nicht haltbar" ein. Ein weiteres Dokument vermerkte, dass weder ein Bundesland noch eine Kommune Belege für eine "extreme Gefahr für die öffentliche Ordnung oder innere Sicherheit" vorgelegt habe – genau diese Voraussetzung wäre jedoch für die Rechtfertigung der Abweisungen nötig.
Schon im März 2025 hatte ein Rechtsgutachten die Vereinbarkeit der Praxis mit EU-Recht infrage gestellt. Das Ministerium schätzte zudem, dass ein möglicher Prozess vor dem Europäischen Gerichtshof mindestens neun Monate dauern könnte – und die Rechtsunsicherheit damit verlängern würde.
Trotz fehlender Daten oder fachlicher Unterstützung bleibt die Praxis bestehen. Ohne Nachweis einer extremen Bedrohung der öffentlichen Ordnung bleibt die rechtliche Basis für die Grenzabweisungen unbewiesen. Beamte betonen weiterhin die Risiken – die Zukunft der Weisung ist damit ungewiss.






