Sachsen-Anhalt: Fast 1.000 Geschlechtsänderungen durch neues Selbstbestimmungsgesetz
Kreszentia SchachtSachsen-Anhalt: Fast 1.000 Geschlechtsänderungen durch neues Selbstbestimmungsgesetz
Neues Gesetz in Sachsen-Anhalt erleichtert Änderung des rechtlichen Geschlechts
Seit November 2024 haben 976 Personen in Sachsen-Anhalt ihren Geschlechtseintrag nach dem Selbstbestimmungsgesetz aktualisiert. Die Reform schafft langwierige Begutachtungen ab und ermöglicht so schnellere Anpassungen in offiziellen Dokumenten.
Die Nachfrage nach dem Gesetz ist groß – vor allem bei Erwachsenen. Rund 40 der 976 Fälle betrafen Minderjährige, wobei die meisten Änderungen von weiblich zu männlich erfolgten. Sigrun Quente, Landesvorsitzende des Verbandes, der den Prozess begleitet, zeigte sich überrascht von der hohen Resonanz und der Ernsthaftigkeit der Antragstellenden.
Bisher gab es nur einen Verdachtsfall auf Missbrauch. Die Regierung bestätigte zudem, dass eine zweite Änderung nach einer einjährigen Wartefrist möglich ist. In vier Fällen haben Personen nach der ersten Aktualisierung eine weitere Korrektur vorgenommen.
Der Fachverband der Standesämter bewertet die Reform überwiegend positiv. Dennoch werden bereits mögliche Nachbesserungen diskutiert. Ein Vorschlag sieht vor, für vorbestrafte Personen eine fünfjährige Wartezeit einzuführen.
Das Selbstbestimmungsgesetz hat die Änderung des Geschlechtseintrags in Sachsen-Anhalt vereinfacht. Mit fast tausend bearbeiteten Anträgen seit Inkrafttreten entwickelt sich das Gesetz weiter. Weitere Anpassungen könnten folgen, etwa zu Wartefristen und Zugangsvoraussetzungen.






