29 April 2026, 12:25

Terrassengebühren in Sachsen-Anhalt: Warum manche Wirte bis zu 1.163 Euro zahlen müssen

Ein Berliner Restaurant mit Holztischen und -stühlen vor einem großen Fenster, das eine Außenansicht von Fußgängern, Gebäuden und städtischen Elementen zeigt.

Terrassengebühren in Sachsen-Anhalt: Warum manche Wirte bis zu 1.163 Euro zahlen müssen

Schankflächen-Gebühren in Sachsen-Anhalt: Große Unterschiede zwischen den Städten

Die Kosten für die Bewirtschaftung von Außenflächen in der Gastronomie variieren in Sachsen-Anhalt stark – manche Wirte zahlen deutlich mehr als andere. Ein neuer Bericht zeigt die Bandbreite auf: von minimalen Abgaben in kleineren Städten bis hin zu hohen Gebühren in beliebten Touristenorten. Die Diskussion über diese Kosten hat an Fahrt aufgenommen, da einige Kommunen die Gebühren mittlerweile ganz abschaffen.

Mit 1.163 Euro für einen Standardbetrieb verzeichnet Wernigerode aktuell die höchsten Terrassengebühren der Region. Grund ist eine Anpassung der Sondernutzungssatzung im Jahr 2023, die die Kosten für Außenbestuhlung auf dem zentralen Marktplatz erhöhte. Auch Lutherstadt Wittenberg (750 Euro) und Halle (Saale) (700 Euro) verlangen vergleichsweise hohe Beträge.

Am anderen Ende der Skala liegen Schönebeck (52 Euro) und Zeitz (56 Euro) mit den niedrigsten Gebühren. Dessau-Roßlau (100 Euro), Bernburg (125 Euro) und Naumburg (125 Euro) bleiben unter 150 Euro. Insgesamt erheben dreizehn Städte – darunter Magdeburg – weniger als 251 Euro.

Gleichzeitig hat ein Fünftel der befragten Kommunen die Terrassengebühren komplett abgeschafft. In Merseburg, Sangerhausen, Köthen, Salzwedel und Lutherstadt Eisleben müssen Gastronomen für Außenflächen nichts mehr zahlen. Ralf Seibicke, Landesvorsitzender des Bundes der Steuerzahler, argumentiert, dass der Verzicht auf diese Abgaben die Außenbewirtschaftung fördere und den innerstädtischen Zentren neues Leben einhauche – besonders in strukturschwachen Gebieten.

Die finanziellen Auswirkungen auf die Haushalte der Städte wären gering: Die Einnahmen aus den Terrassengebühren machen in den meisten Fällen weniger als 0,05 Prozent des gesamten Kommunalbudgets aus.

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Die großen Unterschiede bedeuten für manche Wirte eine erhebliche Belastung, während andere kaum Kosten tragen. Angesichts des geringen Nutzen für die Städte dürfte die Debatte über die Abschaffung der Gebühren weitergehen. Es ist wahrscheinlich, dass weitere Kommunen dem Beispiel der gebührenfreien Städte folgen werden.

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