Betriebsärzte-Reform: Weniger Pflichten, mehr Risiko für Arbeitssicherheit?
Harry JesselBetriebsärzte-Reform: Weniger Pflichten, mehr Risiko für Arbeitssicherheit?
Der Deutsche Bundestag hat eine Reform verabschiedet, die die Mitarbeitergrenzen für die Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit anhebt. Die Änderung soll Unternehmen entlasten, ohne die Sicherheitsstandards zu senken. Kritiker warnen jedoch, dass weniger Sicherheitsbeauftragte die Beschäftigten gefährden könnten.
Nach den neuen Regeln müssen Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern keinen eigenen Sicherheitsbeauftragten mehr benennen. Bisher galt diese Pflicht ab 20 Beschäftigten. Größere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern können künftig mit nur einem Sicherheitsvertreter auskommen – sofern sie nicht in Hochrisikobranchen tätig sind.
Durch die Reform sollen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) jährlich rund 135 Millionen Euro einsparen. Über 99 Prozent der 2,6 Millionen deutschen Unternehmen zählen laut EU-Definition zu den KMU. Während die Gesamtzahl der Betriebe stabil blieb, verzeichneten kleinere Firmen 2024 ein Wachstum, das sich 2025 wieder einpendelte.
Befürworter argumentieren, dass die Änderungen Bürokratie abbauen und die Effizienz steigern. Doch Vertreter der Grünen und der Linken äußern Bedenken: Sie fürchten, dass weniger Kontrollen zu mehr Arbeitsunfällen führen könnten. Experten fordern eine genaue Beobachtung, um sicherzustellen, dass der Schutz der Beschäftigten nicht leidet.
Die Reform balanciert zwischen wirtschaftlicher Entlastung und Arbeitssicherheit. Zwar müssen Unternehmen weniger Pflichtstellen für Sicherheit besetzen, doch die Auswirkungen auf die Unfallzahlen werden genau verfolgt. Sollten sich Risiken für die Beschäftigten zeigen, könnten Nachbesserungen folgen.






