Betrugsprozess in Freiburg: 49-Jähriger muss sich wegen Sozial- und Corona-Hilfsbetrugs verantworten
Kreszentia SchachtBetrugsprozess in Freiburg: 49-Jähriger muss sich wegen Sozial- und Corona-Hilfsbetrugs verantworten
Am 30. März 2026 muss sich ein 49-jähriger Mann vor dem Landgericht Freiburg wegen mehrfacher Wirtschaftsstraftaten verantworten. Die Anklagepunkte umfassen Sozialversicherungsbetrug, Subventionsbetrug sowie die wiederholte Vorenthaltung von Löhnen gegenüber Mitarbeitern. Im Zentrum des Verfahrens stehen Vorwürfe wegen nicht abgeführter Beiträge und gefälschter Anträge auf Corona-Nothilfegelder.
Der Angeklagte soll zwischen März 2020 und November 2021 mehrere Beschäftigte nicht bei den Sozialversicherungsträgern angemeldet haben. Dadurch habe er laut Ermittlern rund 188.000 Euro an fälligen Abgaben vorenthalten. Die undeutlich gemeldeten Arbeitsverhältnisse seien Teil eines umfassenderen Musters finanzieller Unregelmäßigkeiten gewesen.
Im Frühjahr 2020 soll der Mann zudem unter Angabe falscher Daten staatliche Corona-Hilfsgelder beantragt haben. Durch diese betrügerische Handlung erhielt er etwa 60.000 Euro an Leistungen, auf die er keinen Anspruch hatte. Die Staatsanwaltschaft wird im Prozess auch Beweise für Lohnunterschlagung in derselben Zeit vorlegen.
Der Prozessbeginn ist für 9 Uhr am 30. März 2026 angesetzt. Die Behörden haben weder die genaue Zahl der betroffenen Arbeitnehmer noch weitere persönliche Details zum Beschuldigten bekannt gegeben.
Bei einer Verurteilung drohen dem Angeklagten Strafen wegen Sozialbetrugs, Subventionsbetrugs und Lohnvorenthaltung. Der Fall verdeutlicht die rechtlichen Konsequenzen von gefälschten Finanzunterlagen und der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Notfallhilfen. Ein Urteil wird nach Abschluss der Verhandlung in Freiburg erwartet.






