Hamburger Gericht verurteilt homophobe Beleidigungen in der U-Bahn zu Geldstrafe
Hans-Theo BaumHamburger Gericht verurteilt homophobe Beleidigungen in der U-Bahn zu Geldstrafe
Ein Hamburger Gericht hat einen Mann zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt, nachdem er im vergangenen Oktober in der U-Bahn der Stadt homophobe Beleidigungen und Drohungen ausgestoßen hatte. Im Mittelpunkt des Falls stand eine Auseinandersetzung zwischen Michael W. und Tibor P., die begann, als dieser einen Schwulenclub verließ. Überwachungsaufnahmen des Vorfalls wurden später vor Gericht gezeigt.
Der Streit eskalierte, als Tibor P. nach einem Abend in der Stadt an der Haltestelle Rathaus in die U-Bahn stieg. Michael W. begann, ihn anzustarren, und machte abfällige Bemerkungen über seine glänzenden schwarzen Lackschuhe. Anschließend steigerte er sich zu homophoben Beschimpfungen, woraufhin Tibor P. ihn zur Rede stellte.
Ein Zeuge griff ein, um Tibor P. zu verteidigen, doch Michael W. wandte sich mit Drohungen gegen ihn. Als die Polizei eintraf, leistete Michael W. Widerstand – er hatte die Beamten während des Handgemenges ebenfalls beleidigt.
Während des Prozesses hob die Richterin den Mut des Zeugen hervor und betonte, dass sich die Beleidigungen gezielt gegen die sexuelle Orientierung von Tibor P. richteten. Die Videoaufnahmen bestätigten den Vorfall und zeigten, wie der Streit vom Zug auf den Bahnsteig übergriff. Michael W. entschuldigte sich später vor Gericht, und Tibor P. nahm seine Entschuldigung an.
Der Fall reiht sich in die steigenden Hasskriminalitätsstatistiken in Deutschland ein. Allein im vergangenen Jahr registrierten die Behörden 2.048 anti-queere Straftaten, darunter verbale Angriffe, Drohungen und körperliche Übergriffe.
Das Gericht verurteilte Michael W. zu einer Zahlung von 1.200 Euro in 150 Tagessätzen. Das Urteil steht im Kontext einer zunehmenden Zahl von Vorfällen gegen LGBTQ+-Personen bundesweit. Die Äußerungen der Richterin unterstrichen die Schwere von hassmotivierter Belästigung im öffentlichen Raum.






