Sachsens Landeskirche entschädigt Betroffene sexualisierter Gewalt pauschal mit 15.000 Euro
Regionalkirche adopts Leitfaden zur sexualisierten Gewalt - Sachsens Landeskirche entschädigt Betroffene sexualisierter Gewalt pauschal mit 15.000 Euro
Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens hat neue Richtlinien zur Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt eingeführt. Diese folgen einer bundesweiten Vorgabe der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Der Schritt erfolgte bereits nach Jahren des Engagements von Betroffenen und ausführlichen internen Beratungen.
Die Regelung sieht eine Pauschalentschädigung von 15.000 Euro für Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung vor – selbst wenn diese bereits verjährt sind.
Seit 2020 hat eine unabhängige Kommission bereits Entschädigungen in Höhe von 698.000 Euro für 58 Betroffene bewilligt. Die neuen Richtlinien standardisieren nun die Zahlungen und Anerkennungverfahren in der sächsischen Landeskirche. Je nach Schwere der Tat und des erlittenen Traumas können zusätzliche Beträge gewährt werden.
Den Aufzeichnungen zufolge hat die regionale Kirche seit 1946 141 Betroffene und 84 Beschuldigte dokumentiert. Landesbischof Tobias Bilz räumte Verzögerungen bei der Umsetzung der Richtlinien ein, betonte jedoch, dass eine gründliche Abstimmung notwendig gewesen sei. Gleichzeitig stellte er klar, dass Betroffene parallel zum Anerkennungverfahren weiterhin rechtliche Schritte einleiten können.
Zwei regionale evangelische Landeskirchen – Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz sowie Anhalt/Mitteldeutschland – haben bisher noch keine vergleichbaren Regelungen eingeführt. Die Entscheidung der sächsischen Kirche steht im Einklang mit den bundesweiten Bemühungen, historische und aktuelle Missbrauchsfälle in religiösen Einrichtungen aufzuarbeiten.
Das neue Rahmenwerk bietet einen strukturierten Ansatz zur Entschädigung von Opfern sexualisierter Gewalt in der sächsischen Kirche. Zahlungen erfolgen unabhängig von gesetzlichen Verjährungsfristen, wobei in besonders schweren Fällen Spielraum für höhere Beträge besteht. Die Richtlinien spiegeln einen breiteren Trend zur Rechenschaftspflicht in den evangelischen Kirchen Deutschlands wider.
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